
Veröffentlichungen des BLC
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Stellungnahme zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2018 zu § 40 Abs. 1a LFGB im Verfahren 1 BvF 1/13 und zum Gesetzentwurf zur Änderung des LFGB vom 23. Mai 2018 bezüglich Untersuchungsergebnissen
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- 17.08.18
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- 17.08.18
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Leitfaden zur berufspraktischen Ausbildung zu staatlich geprüften Lebensmittelchemikern/-innen des Bundesverbandes der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V. (BLC) und der Lebensmittelchemischen Gesellschaft (LChG)
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Anlage zur gemeinsamen Stellungnahme der LChG und des BLC zur Situation der Ausbildungsplätze für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker/innen
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Gemeinsame Stellungnahme der LChG und des BLC zur Situation der Ausbildungsplätze für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker/innen
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Musterausbildungs- und Prüfungsordnung
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Position des BLC und der LChG zur 2.Staatsprüfung
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- 27.09.13
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Lebensmittelchemische Gesellschaft und Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst für ausreichend Praktikumsplätze zur Ausbildung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker/innen sowie einheitliche Ausbildung und Prüfung (Staatsprüfung)
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Amtliche Lebensmittelkontrolle - wer macht was?
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Amtliche Lebensmittelkontrolle ist mehr als der Begriff zunächst vermuten lässt. Denn neben der Kontrolle der Lebensmittel gehören genauso Kontrollen bei kosmetischen Mitteln, bei Gegenständen des täglichen Bedarfs, die z.B. mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, und bei Tabakerzeugnissen dazu. Unter „Kontrolle“ wird eine umfassende Überprüfung der erzeugenden, herstellenden und handelnden Betriebe bis hin zur Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung verstanden einschließlich der Untersuchung von amtlich entnommenen Proben. Rechtliche Grundlage hierfür ist die europäische Verordnung Nr. 882/2004 über amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen sowie zusätzlich das nationale Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, das Vorläufige Tabakgesetz sowie spezielle Ausführungsgesetze der Bundesländer.
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Keine halben Sachen: Lebensmittelüberwachung ist ohne Lebensmittelchemiker/-innen nicht zu machen!
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Bei Überlegungen zur Verbesserung der amtlichen Lebensmittelkontrolle darf nicht immer nur die Personalstärke sondern es muss unbedingt auch die fachliche Qualifikation des Kontrollpersonals betrachtet werden.
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Stuttgarter Resolution des BLC (Jahreshauptversammlung 1997)
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Lebensmittelchemiker als Fachmann auf Stadt- und Landkreisebene
-Fehlanzeige-Stadt- und Landkreise sind für den Vollzug der Lebensmittelüberwachung und den Umweltschutz zuständig. Hier sollen Gutachten der Untersuchungseinrichtungen durch Auflagen und Bußgeldbescheide umgesetzt werden. Außerdem werden Betriebskontrollen koordiniert bzw. durchgeführt.
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Bielefelder Resolution des BLC (Jahreshauptversammlung 1996)
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Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V. am 5. Oktober 1996 erklären der Bundesvorstand sowie die Vertreter der angeschlossenen Landesverbände von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen folgendes: