Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
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Tafel 5

Gesundheitliche Unbedenklichkeit der Zusatzstoffe

Zusatzstoffe dürfen nur zugelassen werden, wenn ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit von unabhängigen internationalen Expertengremien festgestellt worden ist. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EG-Kommission = SCF und das Expertenkommittee für Zusatzstoffe der Weltgesundheitsorganisation = JECFA fordern für jeden Zusatzstoff vom Hersteller bzw. Antragsteller schlüssige

Beweise zu mit Aussagen über
  •  
Stabilität und Verhalten des Stoffes im Lebensmittel und im Verdauungstrakt
  •  
physiologische Wege.
  •  
bisherige z.B. nach dem Chemikaliengesetz u. ä. erstellte Daten und festgestellte Wirkungen
  •  
akute Toxizität.
  •  
Reinheitsgrad der Prüfsubstanz und der späteren Handelsware
  •  
Identität.
  •  
Wirkungen und Verbleib im Kurzzeit-Fütterungstest
  •  
Pharmakokinetik.
  •  
Effekte und Zielorgane bei längerer Aufnahme ( 90 Tage)
  •  
subchronische Toxizität.
  •  
Weiterfüttern einiger Tiere mit Normalfutter
  •  
Reversibilität der Effekte.
  •  
Langzeit-Fütterungstest über 2 Jahre, einschließlich Mehrgenerationen Studie an zwei Tierarten
  •  
chronische Toxizität, mutagene, teratogene, cancerogene Wirkungen, Einflüsse auf Wachstum, Verhalten, Futterverwertung, Gesundheit, Mortalität u.a.
  •  
Untersuchung der Organe, Zellorganellen, und Enzymmuster der Testtiere,
  •  
und die Vorlage aller Versuchsprotokolle.

Die Expertengremien bewerten alle vorgelegten Protokolle und Ergebnisse auf ihre Glaubwürdigkeit, Stichhaltigkeit, Signifikanz und Vollständigkeit und entwickeln daraus

  • die Dosis, die in keinem dieser Versuche eine (meßbare und signifikante) Wirkung gebracht hatte der "No Effect Level" = NEL
  • die Menge, die selbst bei lebenslang täglicher Aufnahme als sicher gelten muß und kein wägbares Risiko bedeutet = die akzeptierbare Tagesdosis, in der Regel als ein Hundertstel des NEL = der ADI-Wert.

Der ADI-Wert (acceptable daily intake) ist das Maß für die sichere Verträglichkeit eines Stoffes. Er wird ausgedrückt in mg / kg KG x d, das heißt in Milligramm Substanz pro Kilo Körpergewicht und pro Tag. Zum Abschätzen der für ihn sicheren Tagesdosis muß also der Esser den ADI-Wert mit seinem Körpergewicht multiplizieren.

Die Zulassungen eines Stoffes werden so bemessen, daß bei normalem und voraussehbarem Verzehrsverhalten dessen ADI-Wert nicht erreicht wird.

Ein gelegentliches Überschreiten des ADI-Wertes bedeutet weder "Gift" noch "Gefahr", sondern lediglich, daß an diesem Tag der Sicherheitsfaktor zum NEL nicht 100 beträgt, sondern ein neunzigstel oder ein fünfzigstel der festgestelltermaßen wirkungslosen Menge verzehrt wurde. Für sehr gut verträgliche Stoffe geben die Experten einen "nicht begrenzten" ADI, was aber nur Verwendungen in den jeweils gerade erforderlichen Mengen rechtfertigt, und keineswegs "beliebig viel" bedeutet.

Außerdem muß jeder verwendete Zusatzstoff in der Zutatenliste angegeben werden, und mit dem Klassennamen muß auch der jeweilige Verwendungsgrund genannt werden.

Dies alles gilt für alle geprüften und mit E-Nummer zugelassenen Zusatzstoffe, ob sie aus der Natur oder aus der Retorte stammen gleichermaßen. Es gilt jedoch nicht für Lebensmittel-Rohstoffe und für gewisse Zutaten, wie z.B. Soja-, Erdnuß- oder Fischeiweiß oder exotische Gewürze, die - wegen eines gewissen Nährwertes oder einer gewissen "Natürlichkeit" - ohne Prüfungen, ohne Zulassungen und bei kleinen Mengen auch ohne exakte Kenntlichmachung in unsere Lebensmittel kommen, und deren Gesundheitsrisiken, insbesondere hinsichtlich einer evtl. Allergenität keiner genau abschätzen kann.


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