Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
BLC Logo
Navigationshilfe
zur Übersicht nächstes Dokument vorheriges Dokument

Tafel 11

Die Anzahl der Zusatzstoffe

Die EU empfiehlt oder verordnet die Zulassung der folgenden Stoffe
in RL Farbstoffe 43 ohne Doppelnennungen 296 E-Nr.-
Stoffe
in RL Süßungsmittel 12
in RL Sonstige 252
in Diät RL 111 ohne Doppelnennungen 73 Stoffe
in Wein-Verordnungen 34 ohne Doppelnennungen 8 Stoffe
in RL Extraktionslösemittel 17   17 Stoffe
in Produktrichtlinien sollen alle Zulassungen entfallen -----  
zusammen 394 Stoffe insgesamt

Die Situation in Deutschland:
350   Stoffe kannte die alte Zusatzstoff-Verkehrs Verordnung.

227      Stoffe waren bereits zugelassen,
69   Stoffe werden neu zugelassen, davon
      16 Stoffe bisher als LM angesehen,
  22 Stoffe nur in zusätzlicher Salzform,
  31 Stoffe als neue Wirkstoffe; das macht
296   E-Nummer Stoffe insgesamt.

  32 bisher zugelassene Stoffe entfallen.

172   weitere Stoffe kommen noch hinzu, und zwar
  2 Mehlbehandlungsmittel,
  16 Kaubasen (nach ZZulV),
  3 Bleichmittel,
  17 Extraktionslösemittel (nach THV),
  18 künstliche Aromastoffe,
  18 Aromaverstärker (nach AromenV),
  3 Aromenträger,
  15 Vitaminverbindungen,
  43 Mineralstoff- und Spurenelementverbindungen,
  10 Kochsalzersatz,
  27 Aminosäuren u.ä. nährende Zusatzstoffe,
468   Stoffe insgesamt werden zugelassen oder geregelt.


Die 296 E-Nummer-Stoffe können zu folgenden Technologischen Zwecken dienen:
ZahlZweck ZahlZweck
43Farbstoffe26Überzugs- u. Oberflächenbehandlungsmittel  
18Farbstabilisatoren26Trennmittel, Mahl- u. Rieselhilfen
12Süßungsmittel21Feuchteregulatoren, Netzmittel
71Säuren u. Säureregulatoren29Schaumregulatoren
17Geschmacksverstärker59Mehlbehandlungsmittel
42Konservierungsmittel24Festigungsmittel
26Antioxidantien6Backtriebmittel
21Komplexbildner11Schmelzsalze
33Emulgatoren, Stabilisatoren7Trubstabilisatoren
36Verdickungs- u. Geliermittel6Pack-, Schutz- u. Treibgase

Wegen Mehrfach-Wirkungen dürfen diese Zahlen nicht addiert werden!

Neben diesen zugelassenen Zusatzstoffen stehen für fast alle Zwecke auch nicht zulassungsbedürftige und oft auch nicht kennzeichnungs-bedürftige Lebensmittel oder Zutaten zur Verfügung - jedoch mit deutlichen Einbußen an Wirkung und an Sicherheit!


Navigationshilfe
zur Übersicht nächstes Dokument vorheriges Dokument

BLC zurück zur BLC Homepage BLC Volltextsuche back 1 Seite zurück