Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
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Tafel 14

Zusatzstoffe und Allergien

Jeder Stoff wird auch auf eine eventuelle allergisierende Wirkung geprüft.

Der Begriff "Allergie" wird für recht verschiedenartige Erscheinungen verwendet, wie

  • Aversion, d.h. persönliche Abneigung gegen einen Stoff, einen Geschmack oder eine bestimmte Herstellweise,
  • Intoleranz, d.h. Unverträglichkeit wegen eines Enzymdefektes, wie z.B. der Diabetiker den Zucker nicht richtig abbauen kann,
  • Pseudoallergie, d.h. übertriebene Reaktionen einzelner Körperzellen, aber nicht des Immunsystems,
  • echte Allergie, d.h. Abwehrreaktion des Immunsystems gegen Eindringlinge.

Gemeinsam ist ihnen, daß bei entsprechend disponierten Personen schon erstaunlich kleine Mengen in erstaunlich kurzer Zeit heftige Haut-, Schleimhaut-, Benommenheits- oder sonstige Abwehrreaktionen auslösen können.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind fast immer allergische Abwehrreaktionen auf fremd erscheinendes Eiweiß und seine Verbindungen. Von einem 6-Korn-Brot oder einem 12-Korn-Müsli geht wegen der vielen ungewohnten Eiweißbestandteile ein hohes Allergierisiko aus. Manche Eiweiße verlieren beim Erhitzen ihre allergisierende Wirkung, aber leider nicht alle.

Zusatzstoffe sind an Allergien sehr viel seltener beteiligt, als allgemein angenommen wird.

  • Echte Allergien sind kaum bekannt geworden; Reaktionen auf Enzyme können zwar beim Anwender, wie z.B. beim Bäcker auftreten, nicht aber beim Verzehren von enzymatisch behandelten Lebensmitteln.

  • Pseudoallergien werden zuweilen gemeldet auf
    • die Azofarbstoffe E 102, E 110, E 122, E 123, E 124, E 129 und E 155,
    • die Konservierungsstoffe E 210 bis E 213 oder E 214 bis E 219,
    • die Antioxidantien E 310 bis E 312, E 320 oder E 321,

    doch lassen sich nur etwa 10 % der Verdachtsfälle im Provokationstest medizinisch bestätigen.

  • Intoleranz von Zusatzstoffen gibt es
    • bei PKU-Patienten auf den phenylalaninhaltigen Süßstoff E 941 Aspartam
    • bei Personen mit einem Mangel an dem Enzym "Sulfitoxidase" auf die Konservierungsstoffe E 220 bis E 228, Sulfite, besonders im Wein und in Trockenobst.

    In beiden Fällen ist eine weitgehende Kenntlichmachung vorgeschrieben.

Die mit der Beurteilung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen befaßten Toxikologen-Gremien kamen übereinstimmend zu der Meinung, daß

  • die Zusatzstoffe an Allergien nur einen geringen Anteil haben,
  • Stoffe, die häufige oder schwere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen, nicht als Zusatzstoffe zugelassen werden sollen (Das ist berücksichtigt),
  • bei Stoffen, bei denen solche Reaktionen nur selten festgestellt werden und leichter verlaufen, die Kennzeichnung auf dem Lebensmitteletikett die geeignetste Schutzmaßnahme darstellt.

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