Positionspapier zur zukünftigen Organisation der Chemischen Untersuchungsämter
(Endversion 4. September 2002)
Nordrhein-Westfalen darf nicht Schlusslicht beim Verbraucherschutz sein! Wer mehr leisten will, braucht mehr Personal!
Der Landesverband NRW der Lebensmittelchemiker/-innen - LVL - fordert daher:
mehr Lebensmittelchemiker/-innen für die Untersuchungsämter und für die Lebensmittelüberwachung sowie strukturelle Verbesserungen für die amtliche Lebensmitteluntersuchung
Die Anforderungen an die amtliche Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Gründe hierfür sind:
- Umstrukturierung und Globalisierung des Lebensmittelmarktes
- Weiterentwicklung des Europäischen Rechtes
- Einführung von Qualitätssicherungssystemen in den Laboratorien der amtlichen Lebensmittelüberwachung
- Überwachung der Qualitätsmanagementsysteme der Wirtschaft
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse (neue Zusatzstoffe, Pestizide, Kontaminanten, neuartige Lebensmittel erfordern neue Nachweismethoden)
Um einen ausreichenden Verbraucherschutz zu gewährleisten, müssen die Untersuchungsämter den gestiegenen Anforderungen an die Untersuchungen nachkommen. Die zu überwachenden Produkte müssen spezialisierter, einge-hender und verstärkt auf Kontaminationen auch im extremen Spurenbereich untersucht werden. Bereits 1995 hatte der LVL-Vorstand in einem Positionspa-pier auf die gestiegenen Anforderungen hingewiesen. Mittlerweile gelten diese Erkenntnisse in verschärfter Form.
Die gestiegenen Anforderungen an die Untersuchungen sind durch die immer aufwändiger werdende Analytik und damit verbundene Dateninformationssysteme mit einem deutlich erhöhten finanziellen Aufwand in apparativer und per-soneller Hinsicht verbunden.
Mit folgenden Maßnahmen wurde bisher versucht, diesen gestiegenen Anforderungen trotz knapper werdender finanzieller Mittel gerecht zu werden:
- Im staatlichen Bereich sind aufwändige und kostenträchtige Untersuchungen neu eingerichtet und zwischen den vier Untersuchungseinrichtungen aufgeteilt worden.
- Im kommunalen Bereich haben sich Untersuchungsämter zu Kooperationen zusammengeschlossen. Die jeweilige Arbeitsaufteilung ist sehr unterschiedlich und von individuellen Konstellationen und Anforderungen geprägt.
- Im gesamten Landesbereich wird versucht, durch Koordination (Probenplanung) eine höhere Effizienz der Untersuchung zu erreichen.
Eine allen Anforderungen entsprechende Lösung wurde dadurch bislang nicht erreicht; es bestehen weiterhin Defizite. Aus Sicht des LVL-Vorstands sind diese auf die bestehenden Rahmenbedingungen und die personelle Ausstattung zurückzuführen.
Die Aufteilung der Zuständigkeiten in der Lebensmittelüberwachung und -untersuchung zwischen Land und Kommunen ergibt eine in der Bundesrepublik einmalige und problematische Konstellation. Ein Vergleich mit den übrigen Bundesländern zeigt, dass nur in NRW neben vier staatlichen Untersuchungsämtern auch unterschiedlich große Untersuchungsämter in kommunaler Trägerschaft geführt werden.
Dieser Vergleich zeigt auch, dass in NRW, bezogen auf die Einwohnerzahl, deutlich weniger Personal für die Lebensmitteluntersuchung eingesetzt wird als in anderen Bundesländern. Dies gilt sowohl für die Zahl der wissenschaftlichen als auch der technischen Mitarbeiter.
Wollte man in NRW den Bundesdurchschnitt erreichen, so müssten ca. 80 wissenschaftliche Mitarbeiter und mehr als 100 technische Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden.
Auf die personellen Engpässe hat der LVL bereits seit 1995 hingewiesen; eine Verbesserung ist seither nicht eingetreten; es sind ganz im Gegenteil drastische Personalkürzungen vorgenommen worden.
Diese eindeutige Datenlage zeigt, dass die in NRW festgestellten Defizite in der Lebensmitteluntersuchung keineswegs ausschließlich durch die Struktur der Lebensmitteluntersuchungsämter, sondern in erster Linie durch die unzureichende personelle Ausstattung bedingt sind.
Bei allen Überlegungen zur Neuorganisation der Untersuchungsämter darf nicht erwartet werden, dass auf einer Umstrukturierung begründete Synergieeffekte zu Personaleinsparungen führen können. Um zu verhindern, dass NRW im bundesweiten Vergleich weiterhin schlecht abschneidet, ist eine Erhöhung des Personalbestandes unbedingt erforderlich.
Auch wenn die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte sehr eng sind und die Zeichen auf Ausgabenverminderung stehen, sind die dringend erforderlichen deutlichen Verbesserungen im Verbraucherschutz ohne zusätzliche Personal- und Sachmittel nicht zu realisieren. Ein ausreichend hohes Verbraucherschutzniveau ist aber von den Politikern versprochen und wird von den Bürgerinnen und Bürgern verlangt. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass bei ausreichendem politischen Willen Geld bereitgestellt werden kann. So hat z. B. das Verbraucherschutzprogramm gezeigt, dass bei dringender Notwendigkeit trotz knapper Kassen Gelder umgeschichtet und zur Verfügung gestellt werden können.
Für die Kommunen ist die Lebensmitteluntersuchung eine Pflichtaufgabe, deren Gesamtkosten von diesen eher nach Haushaltsgesichtspunkten als nach den fachlichen Erfordernissen bewertet werden. Eine alleinige Minimierung der Kosten ohne die Leistung zu berücksichtigen ist aber auch betriebswirtschaftlich unsinnig. Oft herrscht der Eindruck vor, dass es keine Anforderungen an notwendige Untersuchungsumfänge gibt. Der Aufwand richtet sich daher eher nach den vorhandenen Finanzmitteln.
Teure und aufwändige Untersuchungen, obwohl dringend notwendig, wie die ständig wiederkehrenden Skandale zeigen, werden aus Kostengründen nicht oder nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Der Verbraucherschutz, obwohl ihn alle wollen, bleibt aufgrund dieser Unzulänglichkeiten auf der Strecke.
Aufgrund stark unterschiedlicher Vertragsgestaltungen gibt es Kommunen, die die Probenuntersuchungen anderer Kommunen und Kreise "mitfinanzieren". Eine ausgewogene und gerechtere Verteilung der Untersuchungskosten - nach unserer Meinung eine unverzichtbare Voraussetzung für ein zukunftsträchtiges und leistungsfähiges Konzept der Lebensmitteluntersuchung - führt daher dazu, dass es finanzielle "Gewinner" und "Verlierer" geben wird. Aus diesem Umstand heraus lassen sich zumindest teilweise die erheblichen Widerstände erklären, die in der Vergangenheit ein landeseinheitliches Konzept verhindert haben.
Der Untersuchungsbereich der Lebensmittelüberwachung muss neu überdacht und unter Berücksichtigung der vorhandenen und notwendigen zusätzlichen Kapazitäten neu organisiert werden. Bei den Überlegungen zu einer Neuorganisation der Lebensmitteluntersuchung müssen die kommunalen und die staatlichen Untersuchungsämter gleichermaßen einbezogen werden.
Von grundlegender Bedeutung sind folgende Eckpunkte :
- Lebensmittelüberwachung in NRW muss unter dem Blickwinkel eines bestmöglichen Verbraucherschutzes betrachtet werden. Dafür sind angemessene Beiträge aller Beteiligten nötig. Diese Beiträge müssen sich aus fachlichen Überlegungen ergeben. Mit einer Neuorganisation sind keine Einsparungen verbunden wie auch die Ausführungen zum Personalstand zeigen.
- Die starken Unterschiede in der Kostenbelastung der Kommunen und Kreise müssen überwunden werden. Dafür ist eine transparente und gleichartige Kostenermittlung Voraussetzung.
Ob aus diesen Anfängen eine einzige zentrale Untersuchungseinrichtung resultiert, eine Organisation mit 22 Standorten oder eine Variante irgendwo dazwischen, wird sich dann schnell aus fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus ergeben. Vorschläge hierzu erarbeitet zurzeit die Arbeitsgruppe des MUNLV zur Neuorganisation der Untersuchungsämter, für deren Arbeit große Transparenz zugesichert wurde. Zur Realisierung dieser Vorschläge wird die Bereitschaft aller Beteiligten zu Flexibilität gefordert.
Dabei ist auch zu bedenken, dass zurzeit durch die Sachverständigen der Untersuchungsämter auch Überwachungsaufgaben wahrgenommen werden. Nur wenige Lebensmittelüberwachungsämter beschäftigen eigene Lebensmittel-chemiker/-innen. Die anderen Überwachungsämter ziehen bei Bedarf stattdessen die Sachverständigen aus den Untersuchungsämtern hinzu. Durch diese Verfahrensweise sehen wir die nach den landesrechtlichen Vorschriften zu fordernde Einbeziehung der lebensmittelchemischen Sachverständigen in Überwachungsaufgaben schon jetzt nur unzureichend abgedeckt. Bei einer Konzentrierung von Untersuchungsämtern wird die Qualität und der Umfang der Unterstützung der Überwachungsämter allein durch gestiegene Entfernungen abnehmen. Um ein Mehr an Untersuchung nicht mit einem Weniger an Überwachung zu erkaufen, muss in der Neuorganisation der Untersuchungsämter in NRW auch zwingend der Einsatz von Lebensmittelchemikern in den Überwachungsämtern grundlegend geregelt werden.
Das Ziel, der zeitliche Ablauf und Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der neu zu gestaltenden amtlichen Lebensmitteluntersuchung müssen dringend in Kürze erarbeitet werden. Der destruktive Prozess der Schließung von Untersuchungseinrichtungen, einhergehend mit dem Abbau des ohnehin niedrigen Verbraucherschutzniveaus, darf nicht noch weiter voranschreiten. Der Verbraucher in Nordrhein-Westfalen darf den Schutz erwarten, der in anderen Bundesländern längst zum täglichen Standard gehört.
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