Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
BLC Logo
nicht mehr aktuell
wird z.Z überarbeitet

Lebensmittelrecht und Lebensmittelüberwachung in Deutschland

1. Einleitung

Hinweise auf die lebensmittelrechtlichen Grundsätze "Schutz der Gesundheit und Schutz vor Täuschung" finden sich schon im Altertum vor 3500 Jahren. Marktkontrollen gab es auch schon im Alten Athen und Byzanz. Nach dem Soester Stadtrecht von 1120 hatte jener, "der faulen Wein mit gutem Wein mischt, sein Leben verwirkt".

2. Historische Eckpunkte

Für die Entwicklung des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelüberwachung in Deutschland sind folgende Ereignisse besonders hervorzuheben:
1876Gründung des Kaiserlichen Gesundheitsamtes.
1879Gesetz betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen.
1927Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Lebensmittelgesetz, LMBG). Nach dem Mißbrauchsprinzip war alles an Fremdstoffzusätzen erlaubt, was nicht verboten war.
1957EWG-Vertrag.
1958Abkehr vom Mißbrauchsprinzip. Für den Einsatz von Fremdstoffen (Zusatzstoffen) gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Zusatzstoffe, die nicht ausdrücklich durch Rechtsverordnungen zugelassen sind, dürfen Lebensmitteln nicht zugesetzt werden.
1961/
1962
Gründung der Codex-Alimentarius-Kommission durch die Welternährungsorganisation (FAO) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Aufgabe: Ausarbeitung internationaler Normen für Lebensmittel.
1974Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, LMBG).
1979"Cassis de Dijon"-Urteil des EuGH.
1987Einheitliche europäische Akte (EEA).
1989Richtlinie des Rates (89/397/EWG) über die amtliche Lebensmittelüberwachung.
1993Richtlinie 93/43/EWG des Rates über Lebensmittelhygiene.
1993Richtlinie 93/99/EWG des Rates über zusätzliche Maßnahmen im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
1994Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures ) SPS-Übereinkommen.

3. Lebensmittelrecht

In Deutschland ist Lebensmittelrecht Bundesrecht. Es ist dem Nebenstrafrecht und dem Wirtschaftsverwaltungsrecht zuzuordnen. Das Lebensmittelrecht wird stark geprägt oder ersetzt durch Richtlinien oder Verordnungen der EG. Dach- oder Rahmengesetz der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist das LMBG, das allgemeine Regelungen zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung enthält. Details sind in zahlreichen Rechtsverordnungen geregelt, die aufgrund der Ermächtigungen des LMBG erlassen wurden. Die Regelungen zur Lebensmittelüberwachung ergeben sich aus den §§ 40ff des LMBG. Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren. Verantwortlich für die Lebensmittel und die Bedarfsgegenstände bleiben aber die, die diese Produkte in den Verkehr bringen (z.B. Hersteller, Importeure, Händler). Sie können z.B. durch Einführung von Eigenkontrollen oder von Qualitätssicherungssystemen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

4. Lebensmittelüberwachung

Die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung liegt in der Hoheit der Bundesländer, die eigene Zuständigkeitsregelungen und Ausführungsbestimmungen erlassen. Die Organisation nicht aber die Arbeitsweise der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer ist unterschiedlich. Durchgeführt wird die Lebensmittelüberwachung von den "Lebensmittelüberwachungsämtern" (auch andere Bezeichnungen sind möglich) der unteren Verwaltungsbehörden (Kreis, kreisfreie Stadt, Ortspolizeibehörde oder Bezirksamt). Speziell ausgebildete Beamte führen Kontrollen in Betrieben durch und entnehmen auf allen Handelsstufen Proben. Die Fachaufsicht wird in großen Bundesländern von mittleren Landesbehörden (Bezirksregierungen) durchgeführt. Oberste Fachaufsicht führt eine oberste Landesbehörde (Leitung Landesminister oder Senator). Die von den Lebensmittelüberwachungsämtern entnommenen Proben werden in akkreditierten amtlichen lebensmittelchemischen oder Veterinäruntersuchungsämtern untersucht. Im Beanstandungsfall obliegt den Lebensmittelüberwachungsämtern der Vollzug mit Ahndungsmöglichkeiten.

5. Überwachungs- und Untersuchungspersonal

Nach Vorgaben des EG-Gesetzgebers (Richtlinie 93/99/EWG, Art.2) sind bestimmte wissenschaftlich ausgebildete Personen mit der Aufgabe der Lebensmittelüberwachung zu betrauen. In Deutschland sind in den Lebensmittelüberwachungsämtern Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure, z.T. Lebensmittelchemiker tätig. In den Untersuchungsämtern sind Lebensmittelchemiker, Tierärzte und technische Mitarbeiter, aber auch Chemiker, Physiker, Biologen beschäftigt. Eine effiziente Lebensmittelüberwachung setzt eine enge Zusammenarbeit der an der Überwachung und Untersuchung beteiligten Personen voraus. Jahr für Jahr werden mehr als 1 Mio. Betriebsinspektionen durchgeführt und in der Regel 5 Proben pro Tausend Einwohner pro Jahr entnommen.

6. Reklamationen von Verbrauchern

Wenn Verbraucher bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Mängel feststellen, sollten sie sich zunächst an den Verkäufer wenden. Beschwerden nimmt sonst das für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsamt, aber auch jedes andere Lebensmittelüberwachungsamt und jede Polizeidienststelle entgegen. Bei Verdacht auf eine kriminelle Handlung (z.B. Vergiftungsdelikt) endet die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden, die Polizei ermittelt.

7. Weiterführende Literatur:

  • ZIPFEL/RATHKE, Lebensmittelrecht, Kommentar der gesamten lebensmittel- und weinrechtlichen Vorschriften sowie des Arzneimittelrechts, C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München.
  • Taschenbuch für Lebensmittelchemiker und -technologen (Hrsg.Frede), Band 3 (1993), Springer Verlag Berlin Heidelberg.
  • Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht, Herausgeber: Benz u.a., Deutscher Fachverlag, 60326 Frankfurt a.M.

BLC zurück zur BLC Homepage BLC Volltextsuche back 1 Seite zurück