Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
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Kurz berichtet

Pressemitteilung der AhD

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, Fritz Rudolf Körper, erklärt aus Anlaß einer Vortragsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Verbände des höheren Dienstes (AhD) zur Zukunft des Berufsbeamtentums und seines höheren Dienstes am 20. April 1999 in Bad Godesberg:

"Die Verwaltung muß erfolgreich und kostenbewußt arbeiten, bürgernah und weltoffen sein.

Die Modernisierung des Staates und seines öffentlichen Dienstes ist eines der großen Reformvorhaben, das sich die neue Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat. Unsere Politik ist ausgerichtet am Leitbild des "aktivierenden Staates". Nach unserer Auffassung läßt sich Staats- und Verwaltungsmodernisierung nicht mit plattem Abbau und simplem Rückzug des Staates sowie einer unfruchtbaren Aufteilung zwischen staatlicher und privater Aufgabenerfüllung bewerkstelligen. Wir brauchen vielmehr einen handlungsfähigen Staat, der mit weniger und einfachen Rechtsvorschriften auskommt. Eine neue Balance zwischen der Eigeninitiative und dem gesellschaftlichen Engagement einerseits und den unabdingbaren staatlichen Aufgaben andererseits ist erforderlich.

Dem Berufsbeamtentum kommt auch künftig ein fester Platz zu. Auf die bestmögliche Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sind Staat und Gesellschaft und damit jeder Bürger angewiesen. Die sachgerechte, optimale und stetige Erfüllung lebenswichtiger Aufgaben muß stets gewährleistet sein. Die neue Bundesregierung steht zu diesem verfassungsmäßigen Auftrag des Berufsbeamtentums. Die Modernisierung unseres Staates und seiner Verwaltung sind eine Aufgabe, welche die Beamtinnen und Beamten als eigene Aufgaben erkennen müssen. Die Bundesregierung setzt daher auf die innovative Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums. Für die Verbesserung der Leistungskraft des öffentlichen Dienstes muß das gewaltige Potential an Kreativität, Kenntnissen und Erfahrungen, über die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen, aktiviert werden. Dies gilt auch für den höheren Dienst, dem eine herausragende Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des Berufsbeamtentums zuwächst.

Daher sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stärker als bisher an dem Reformprozeß zu beteiligen. Die Chancen zur beruflichen Weiterbildung sind intensiv zu nutzen. Für die Bundesregierung ist unerläßlich, daß notwendige Reformen des öffentlichen Dienstes sozialverträglich umgesetzt werden und das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre berechtigten Interessen gewahrt sehen. Ziel ist es somit die Ausbildungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst zu erhalten und nach Möglichkeit zu erhöhen. Ein wichtiges Leitziel unserer Dienstrechtspolitik bleibt die Bezahlungsgerechtigkeit weiter zu verbessern. Auch will die Bundesregierung Teilzeitbeschäftigung intensiv fördern. Es geht um Flexibilisierung und den Ausbau von Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst. Teilzeitbeschäftigung erhöht die Möglichkeiten für Neueinstellungen im Rahmen des finanziellen Spielraums der öffentlichen Hand.

Der öffentliche Dienst muß attraktiv bleiben, damit er auch in Zukunft seiner Verantwortung voll gerecht werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf eine faire Würdigung und Beurteilung ihrer Arbeit und - wo erforderlich - auf Zurückweisung unsachlicher Kritik. Ein Mangel an theoretischen Konzepten besteht nicht. Gefragt ist jetzt die konsequente und entschlossene Umsetzung der Reformen unter Beteiligung der Betroffenen. Die Bundesregierung bittet um Unterstützung für einen öffentlichen Dienst, der auch unter den Bedingungen der Zukunft seiner Verantwortung für die Bürger voll gerecht werden kann."


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