Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
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Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst
BVÖGD
Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
BbT
Bundesverband der Beamteten Tierärzte im öffentlichen Dienst

Lebensmittelüberwachung
im Dienste des Verbrauchers und des Lebensmittelgewerbes

Freier Warenverkehr und Harmonisierung des Lebensmittelrechtes in der EU, neuartige Lebensmittel (Novel Food) und neue Technologien (Bestrahlung u.ä.) stellen immer höhere Anforderungen an die amtliche Überwachung wie auch an die betriebliche Selbstkontrolle. Angesichts verringerter finanzieller Ressourcen und hieraus resultierender wirtschaftlicher Zwänge gilt es, diesen Herausforderungen zu begegnen, um den Schutz des Verbrauchers und des redlichen Gewerbes nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern auch zu stärken.

Lebensmittelchemiker, Ärzte und Tierärzte im öffentlichen Dienst sind der festen Überzeugung, daß zur Bewältigung dieser Herausforderungen das seit mehr als 100 Jahren bewährte Instrument der amtlichen Lebensmittelüberwachung am geeignetsten ist. Es bedarf jedoch der Überarbeitung und Anpassung an die neuen Gegebenheiten.

Eine Privatisierung, auch nur von Teilen der Lebensmittelüberwachung, wie sie von einigen Bundesländern diskutiert wird, würde sich daher für die Verbraucher nachteilig auswirken. Aus der Sicht der in der Überwachung und Untersuchung tätigen Lebensmittelchemiker, Ärzte und Tierärzte, die auch von weiten Teilen des Gewerbes und der privaten Sachverständigen geteilt wird, sprechen folgende Gründe gegen eine Privatisierung:

  • Rechtlich
    Eine klassische Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist u.a. die Abwehr gesundheitlicher Gefahren. Auch die grundlegende Richtlinie des Rates über die amtliche Lebensmittelüberwachung (89/397/EWG) fordert, nicht zuletzt zur Gewährung der Unparteilichkeit, eine von den zuständigen Behörden durchzuführende Überwachung. Grundsätzlich sind die Unternehmen zur Selbstkontrolle verpflichtet, und sie bedienen sich hierzu auch privater Sachverständiger und Laboratorien.

    Bei Abschaffung der amtlichen Lebensmittelüberwachung würde sich letztendlich die Wirtschaft selbst überprüfen.

  • Fachlich
    Betriebsüberprüfung, Probenahme, Untersuchung und Beurteilung sind als untrennbare Einheit anzusehen. Untersuchungsstrategien dürfen nicht offengelegt werden. Die Flexibilität in Fällen von Katastrophen (Tschernobyl) und Skandalen (Glykol) ist nur gegeben, wenn die Überwachungseinrichtungen steuerbar sind, was nur bei staatlichen Institutionen der Fall ist.
  • Wirtschaftlich
    Private Institutionen müssen gewinnorientiert arbeiten und können daher nur an leicht rationalisierbaren Routineuntersuchungen interessiert sein. Teure Sonderuntersuchungen blieben der öffentlichen Hand überlassen, die hierfür auch den entsprechend teuren Gerätepark vorrätig halten müßte, der nicht ausgelastet wäre.

Lebensmittelchemiker, Ärzte und Amtstierärzte im öffentlichen Dienst fordern daher

  • Erhaltung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und -untersuchung als Einheit
  • Verstärkung der Zusammenarbeit der Fachdisziplinen in der Kontrolle aber auch
  • Schaffung integrierter Untersuchungsämter in allen Bundesländern, die von einem qualifizierten Vertreter einer der naturwissenschaftlichen Fachrichtungen geleitet werden
  • Stärkung von Kostenbewußtsein und Kostentransparenz in der Lebensmittelüberwachung
  • Erarbeitung neuer Strategien in Kontrolle, Untersuchung und Vollzug und
  • Einrichtung länderübergreifender Schwerpunkte für besonders aufwendige Untersuchungen (z.B. Dioxine, Hormone, gentechnisch veränderte Lebensmittel).

Angestrebte Ziele müssen sein

  • Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren und Täuschung und
  • Beratung des Gewerbes und Bewahrung vor unlauterem Wettbewerb durch
  • Steigerung der Effizienz der amtlichen Lebensmittelüberwachung unter
  • Beachtung der Gebote der Wirtschaftlichkeit.

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G. Thomas Dr. B. Jäschke Dr. H. Wohn


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