Die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung - Die neue, bundeseinheitliche Lebensmittelhygiene- Potentielle Beeinträchtigungen lauern bei der Herstellung, Bearbeitung und dem Vertrieb vielfältig, so werden in der Verordnung beispielhaft aufgezählt: Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, Tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen, Abfälle, Abwässer, Reinigungs-, Desinfektions-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren.Hinsichtlich gesundheitlicher Risiken verpflichtet die Verordnung die Inhaber und Verantwortlichen in Lebensmittelbetrieben darüber hinaus in besonderer Weise. In jedem Unternehmen muß zukünftig ein systematisches Konzept zur Erkennung und Vermeidung von gesundheitlich relevanten Gefahren vorliegen, die physikalisch, chemisch oder biologische bedingt sein können. Da die Verordnung für Lebensmittelbetriebe jeglicher Art gilt, also für den Kiosk an der Ecke und für gastronomische Betriebe genauso wie für weltweit agierende, industrielle Babynahrungshersteller, müssen die Anforderungen notgedrungen sehr allgemein formuliert sein. Dies hat zur Folge, daß der sachlich fundierten, dem einzelnen Betrieb angemessenen Auslegung des Verordnungstextes eine besondere Bedeutung zukommt. Sowohl diese Tatsache als auch das oben beschriebene, umfassende und sehr differenzierte Feld der möglichen und somit zu beachtenden Beeinträchtigungen der Lebensmittel erfordern von Personal in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und in der Wirtschaft eine dementsprechend vielseitige Qualifikation und ein hohes Maß an Sachverstand. Hier bieten sich Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in besonderer Weise an. Wie kaum eine andere wissenschaftliche Ausbildung ist das Studium der Lebensmittelchemie multidisziplinär und zudem speziell auf alle Lebensmittel ausgerichtet. Es vermittelt mit Blick auf die Lebensmittelhygiene in geradezu idealer Weise chemische, biochemische, mikrobiologische, physikalische, technologische, toxikologische und rechtliche Grundlagen. Staatlich geprüfte LebensmittelchemikerInnen sind also gut vorbereitet und daher bestens dafür geeignet, Lebensmittel von ihrer Herstellung bis zum Verbraucher sachverständig und kritisch zu begleiten. Es bleibt zu hoffen, daß die für die Lebensmittelüberwachung und in der Lebensmittelwirtschaft Verantwortlichen dieses erkennen und LebensmittelchemikerInnen zum Schutz der Verbraucher wirksam und effizient einsetzen!
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