Kurz berichtet"Verbraucherbeschwerde des Jahrhunderts"Beschwerden über Lebensmittel gehören zum Alltag des Lebensmittelchemikers. Meist sind es auch alltägliche Dinge, wie verschimmeltes Brot oder ranzige Margarine. Bisweilen sind die Beanstandungen auch nicht nachvollziehbar, Spektakuläres ist selten dabei. Auch die nachfolgende Klage ist im Prinzip nicht ungewöhnlich, der Vortrag gehört aber zu den seltenen "Bonbons" und ist deshalb heißer Anwärter auf o.g. Titel. (Der Mann hatte im übrigen auch Recht!).- im. Sept. 19..- An das Betr.: Verdacht der betrügerischen Verfälschung eines Genussmittels; Sehr geehrter Herr Amtsleiter Ihren Namen kenn' ich, weil ich heute am späten Nachmittag in Ihrem Foyer Zeit und Muße hatte, die Wegweiser-Tafel an der Wand zu studieren, derweil ich auf Ihre Mitarbeiterin knappe zwei Minuten wartete. Ich schick' gleich voraus, dass mich Ihre Kollegin beim späteren Gespräch ebenso höflich und freundlich behandelte wie vorher am Telefon, als ich mein "Problem" vorgetragen habe. Um's kurz zu wiederholen: In einem ansonsten recht gut beleumdeten Fachgeschäft namens "Weincabinet" in der Benediktinergaß im Stadtzentrum hat man mir zu einem erschröcklich hohen Preis eine üppig dekorierte Flasche Grappa verkauft. Ich nahm den Preis in Kauf, weil das schön goldgelbe Destillat angeblich den mehr oder minder berühmten Vin Santo zur Grundlage hatte. Zum Glück habe ich mittels meiner American-Express-Card bezahlt, und so, fällt's mir leicht, den Nachweis für den Erwerb zu führen. Glück hatte ich auch noch, als ich jenen Grappa nicht der Vinzentiner-Äbtissin zu Weihnachten dedizierte, für die er anfangs bestimmt gewesen ist. Besagte Äbtissin ist meine leibliche Schwester, und in Ihrer Eigenschaft als fürchterliches Leckermaul hätt' sie mir nie verziehen, als welches Gesöff der Vin-Santo-Grappa sich mittlerweile entpuppte. Ich hab' ehedem Chemie nur im Nebenfach gehört, aber ich muß annehmen, dass das, was da als Vin-Santo-Derivat ausgegeben wurde, in Wahrheit ein übles Gemenge aus Aethylalkohol, Farbstoff und etwelchen Aromastoffen ist. Das Gemenge ist mittlerweile umgekippt und schlichtweg nicht mehr trinkbar. Es mag sein, dass es ein Quartalsäufer in der höchsten Not schafft, den Stoff runterzuwürgen. Mag sein, mag sein. Eine Vinzentiner-Äbtissin jedoch, sehr viel bessere Tropfen gewöhnt, würde ihn ausspeien und in meine Richtung womöglich einen Bannfluch schleudern, was ich dem Weibsbild übrigens zutraue. Sie hat mir in den lange vergangenen Tagen unserer Kindheit schon meinen Bienenstich weggefressen. (Ich spiel eh mit dem Gedanken, den Papst darüber zu informieren; - damit er weiß, was für ein Otterngezücht da von meiner Kirchensteuer insgeheim Orgien feiert.) Zur richtigen Sach' aber: Ihre Mitarbeiterin hat mich verblüfft und düpiert heimgeschickt; - denn Sie hat sich zwar meine Telefonnummer aufgeschrieben und vage verkündet, mit einem Ergebnis sei in praeter-propter 4 Wochen zu rechnen. Aber ich hätt' ja doch nach der Überprüfung gern die Flasche samt Restinhalt zurück, um dann wohlversehen mit Ihrem Untersuchungs-Ergebnis zu besagter Destille hinzueilen und harsch den Preis von ca. 100.- DM zurückzufordern. Ich schmeichele mir, dass diese Intention verständlich ist. Demgemäß bitte ich Sie a) um ein knappes und formloses Attestat, das ausweist, dass ich jene Flasche mit dem vermutlich verfälschten Xöff bei Ihnen gestern tatsächlich an- und auslieferte; - und b) was ich tun kann und muß - ich denke da an evtl. Vorauszahlungen für Ihre Mühen - um ein Schriftstück Ihres Amtes zu bekommen, das dann meine Tochter erfreut. Die ist nämlich Anwältin, hat jenen Grappa gekostet und erbleichend das Preisschild gelesen; - und seitdem dankt sie Gott, dass es die Tante Äbtissin nicht bekam; - und sie ist rachsüchtig und erwägt Betrugsklage, die ich immer dann für angemessen hielt, wenn ich erneut am Vin-Santo-Grappa roch oder gar nochmals an einer benetzten Fingerspitze leckte. Grässlich... Mit der Bitte um einen lakonischen Bescheid hochachtungsvoll und freundlich Ihr |