Nachrichten aus den Landesverbänden und FachgruppenSachsen10 Jahre Öffentlicher Gesundheitsdienst im Freistaat SachsenAm 21.10.2000 fand in Dresden eine gemeinsame Festveranstaltung der sächsischen Verbände der im öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. Die Schirmherrschaft hatte Herr Staatsminister Dr. Geisler übernommen. Über 150 Gäste folgten der Einladung folgender Verbände:
Herr Staatsminister Dr. Geisler charakterisierte in seiner Eröffnungsansprache das Modell des sächsischen öffentlichen Gesundheitsdienstes als beispielgebend für die Bundesrepublik. Der öffentliche Gesundheitsdienst stellt sich den ständig neuen Herausforderungen erfolgreich. Die große Verantwortung der Berufsverbände für den Berufsnachwuchs wird hervorgehoben. Die hervorragende Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist transparenter zu machen und die Öffentlichkeitsarbeit auszuweiten. Es sind große Anstrengungen zu unternehmen, um den Wandel vom Wächter der Gesundheit zum Anwalt der Gesundheit zu vollziehen. Zur Erfüllung der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist eine solide personelle und finanzielle Ausstattung der Ämter Voraussetzung. Insgesamt mahnt der Staatsminister eine hohe Kreativität der Mitarbeiter an. Mit einem Zitat von Einstein "Vorstellungskraft ist wichtiger als Wissen" wird die hohe Verantwortung der im öffentlichen Gesundheitsdienst Tätigen unterstrichen. Der Minister wünscht den Berufsverbänden und ihren Mitgliedern ein weiterhin erfolgreiches Schaffen im Sinne der Ziele des öffentlichen Gesundheitsdienstes, also letztlich im Sinne der Gesundheit der Menschen in Sachsen. Die Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Herr Prof. Dr. Schulze und der Sächsischen Landestierärztekammer, Herr Dr. Möckel danken in ihren Grußworten den Landesverbänden für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Herr Rothe überbringt als Mitglied der Landesleitung die Grüße des Sächsischen Beamtenbundes und hebt die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes hervor. Er mahnt eine maßvolle Privatisierungspolitik und realistische Konsolidierungsmaßnahmen an, damit die hoheitlichen Aufgaben zur Daseinsfürsorge in vollem Umfang gewährleistet werden können. Den Festvortrag hielt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Herr Prof. Dr. Erbersdobler, zum Thema "Die Entwicklung der Ernährung im neuen Jahrtausend". Anschließend nahmen Herr Dr. Laue, Frau Junghans, Herr DLC Gründig und Herr Prof. Dr. Schiefer jeweils aus der Sicht der von Ihnen vertretenen Berufsverbände Stellung zu Erfolgen und Problemen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen. Am Nachmittag stellten Verbandsmitglieder im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung ausgewählte Ergebnisse ihrer Arbeit vor. Um den zukünftigen Anforderungen gerecht werden zu können, werden folgende fünf Thesen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Sachsen formuliert:
Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Sie zu schützen, zu erhalten und zu fördern liegt primär im Interesse und in der Verantwortung des Einzelnen. Der Staat muss dafür jedoch die Rahmenbedingungen schaffen. Dem gesundheitsbewussten Verhalten des Individuums sind jedoch dort Grenzen gesetzt, wo gesundheits- gefährdende Einflüsse von ihm nicht beeinflussbar, ja teilweise nicht einmal erkennbar sind. In diesen Fällen hat der Staat eine Fürsorgepflicht für seine Bürger. Das Instrument, dessen er sich dazu bedient, ist der öffentliche Gesundheitsdienst. Das ist keine bürokratische Verwaltungsinstanz, sondern eine fachlich orientierte und wissenschaftlich arbeitende Einrichtung für den Bürger.
Vorrangige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist der Schutz der Gesundheit der Menschen. Das Grundanliegen ist das Verhindern von Erkrankungen. Die Effektivität seiner Arbeit zeigt sich deshalb nicht in spektakulären medienwirksamen Erkrankungsgeschehen, sondern in deren Ausbleiben. Ein funktionierender öffentlicher Gesundheitsdienst hat es deshalb eminent schwer, in der Öffentlichkeit überhaupt wahrgenommen zu werden. Seine Bedeutung für die Sicherheit und Lebensqualität der Menschen ist dennoch unbestritten. Einschnitte im öffentlichen Gesundheitsdienst auf Grund fehlender "Schlagzeilen" wären der erste Schritt zum Abbau dieses erwünschten Zustandes.
Wie andere Aufgaben des Staates wird auch der öffentliche Gesundheitsdienst aus Steuergeldern finanziert. Diese sinnvoll und sparsam einzusetzen ist Verpflichtung der Politiker und der im Öffentlichen Gesundheitsdiest Tätigen gegenüber dem Steuerzahler. Aber Sparsamkeit darf nicht zum Selbstzweck werden. Der öffentliche Gesundheitsdienst braucht bestens ausgebildetes, qualifiziertes und motiviertes Personal, das sich den ständig verändernden Aufgaben stellt, mit einer zukunftsorientierten Perspektive am Arbeitsplatz. Er braucht modern ausgestattete Laboratorien mit empfindlichen Meßgeräten. Er braucht Medikamente, Impfstoffe und Diagnostika. Die Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes gibt es nicht zum Nulltarif - das Geld dafür ist jedoch auf Dauer sehr effektiv angelegt.
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz sind um ein Vielfaches billiger als die Behandlung von Krankheiten. Dies trifft sowohl für die Gesellschaft als auch für das Individuum zu. Arbeitsausfallzeiten durch Erkrankung verringern das Bruttosozialprodukt und schmälern das Einkommen. Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalt und Rehabilitationsmaßnahmen belasten die Krankenkassen und durch daraus resultierende Beitragserhöhungen letztlich die Versicherten direkt. Lebensmittelskandale, Tierseuchen, Epidemien und gesundheitsschädigende Umweltbelastungen verursachen neben menschlichem Leid auch immer immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Die Kosten, die zur Prävention derartiger Vorkommnisse aufgewendet werden müssen, stehen in keinem Verhältnis zu diesen Verlusten. Nur der Erwerb von Eigenkompetenz in allen Fragen der Gesundheit wird bewirken, dass der Kostenrahmen im Gesundheitswesen nicht gesprengt wird. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat hierbei eine herausragende und neutrale Funktion.
Der Alltag in einer modernen Gesellschaft verändert sich rasant. Wir leben in einer Welt der "Globalisierung" und "Technisierung". Grenzen fallen - Menschen wandern in andere Kulturkreise aus - das Durchschnittsalter der Bevölkerung wächst - Entfernungen reduzieren sich - Warenströme umspannen den Erdball - bisher unbekannte Technologien halten Einzug. Diese progressive und wünschenswerte Entwicklung birgt aber auch Gefahren. Sowohl Erreger tropischer, hier nahezu unbekannter Erkrankungen als auch solcher, die in Europa bereits ausgerottet waren, verharren nicht an Ländergrenzen. Tschernobyl hat gezeigt, dass es kaum einen wirksamen Schutz vor Umweltkatastrophen globalen Ausmaßes gibt. Die Auseinandersetzung mit umwelthygienischen Problemstellungen wie Lärmbelastung, Luftschadstoffen oder Allergenen erfordert wachsende Anstrengungen. Die Sucht- und Drogen-Problematik gewinnt beängstigend an Bedeutung, psycho-soziale Problemfelder wachsen, gesellschaftliche Randgruppen vergrößern sich. Fremdartige Lebensmittel gelangen in unsere Märkte. Die Lebensmittel-Urproduktion bedient sich völlig neuartiger molekularbiologischer Verfahren. Die Gentechnik hält Einzug in die Lebensmittelherstellung, bald auch in die Veterinär- und Humanmedizin. Das Risiko dieser Entwicklung muss - unabhängig von jeglichen ökonomischen Zwängen - allein auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse beurteilt werden. An dieser Beurteilung und Entwicklung ist der öffentliche Gesundheitsdienst maßgeblich zu beteiligen. Die Politiker sind im Interesse des Allgemeinwohles aufgerufen, dies zu erkennen und praktisch umzusetzen. Fazit: Struktur und Organisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Sachsen haben sich überzeugend bewährt. Seine Erhaltung und zugleich zukunftsorientierte Entwicklung sind dringend geboten. Statement des Vorsitzenden des Verbandes der LebensmittelchemikerInnen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen anläßlich der Festveranstaltung "10 Jahre ÖGD" Sehr geehrter Herr Staatsminister, verehrte Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen 10 Minuten sind keine lange Zeit, wenn man über 10 Jahre Geschichte eines Verbandes berichten will. Da ich in diesen 10 Minuten auch noch einen - wohl eher besorgten als hoffnungsvollen - Blick nach vorn werfen möchte, will ich mich retrospektiv nur auf Weniges beschränken und bereits dabei auf Gegenwärtiges und Zukünftiges hinweisen. Was ist der Verband der LebensmittelchemikerInnen ? Was will er ? Wie ist er entstanden ? Am 2.Februar 1991 trafen sich 33 Gründungsmitglieder in Chemnitz und hoben den Lebensmittelchemikerverband aus der Taufe. Initialzündung dafür war neben dem Suchen nach einer Neuorientierung in der Wendezeit vor allem die im Herbst 1990 erfolgte Gründung des Bundesverbandes in Kassel, an der auch sächsische Vertreter teilgenommen hatten. Sie kamen aus Kassel zurück und sagten: "Wir müssen nun auch einen Landesverband gründen." . Das haben wir dann getan. Die Mitgliederzahl hat sich bis heute auf 51 erhöht. Damit sind wir sowohl der jüngste als auch der kleinste der hier vertretenen Verbände, wobei die Verbandsgröße ganz einfach zu erklären ist; es gibt im öffentlichen Dienst des Freistaates nicht so viel mehr Lebensmittelchemiker. Viele Grundpositionen, die der Verband seit seiner Gründung vertreten hat, sind - auch dank des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst - in Sachsen realisiert worden. Dazu zählen:
Natürlich sind auch andere Ressortierungen denkbar und möglich, wie die Praxis in einigen anderen Bundesländern zeigt. Ungeachtet dessen bringt die Ansiedlung im Gesundheitsministerium das primäre Anliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung am deutlichsten zum Ausdruck - den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und den Verbraucherschutz (den Schutz vor Irreführung und Täuschung).
Der Verband hat sich deshalb stets gegen ein immer wieder diskutiertes "Landesgesundheitsamt" ausgesprochen - die Schaffung einer solchen neuen Behörde widerspricht dem Integrationsgedanken und dürfte gerade in Zeiten, in denen allenthalben über den effektiven Einsatz von Sachmitteln und vor allem von Personal diskutiert wird, völlig kontraproduktiv sein.
In diversen Gutachten von Wirtschaftsprüfern entdeckt man immer wieder Vorschläge, die auf eine Trennung von Überwachung und Untersuchung oder auch von Untersuchung der Proben und deren Beurteilung hinauslaufen. Derartige Vorschläge verkennen den Charakter und den Zweck der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Nur die Einheit von Untersuchung und Beurteilung sowie Überwachung vor Ort (einschließlich des Vollzugs) kann einen wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten. Besonders unverständlich für den Naturwissenschaftler ist die häufig vorgeschlagene Trennung von Untersuchung und Beurteilung. Wenn man als Gutachter nur ein Meßergebnis erhält, ohne zu wissen, wie es entstanden ist - dann kann dessen Interpretation zufällig auch einmal richtig sein.
Hier ist Sachsen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern beispielgebend. 12 Mitglieder des Verbandes sind in den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern (LÜVÄ) tätig, davon allein 9 in den Städten Leipzig, Chemnitz und Dresden. In jedem der drei Regierungspräsidien ist ebenfalls eine Lebensmittelchemikerin beschäftigt. In diesem Zusammenhang muss die Einbeziehung der Sachverständigen der LUA in die Kontrolltätigkeit der LÜVÄ angemahnt werden. Diese erfolgt nach wie vor nur unzureichend. Zum einen wird dadurch vorhandenes Spezialwissen bei Kontrollen nicht genutzt, zum anderen können Erkenntnisse, die sich aus Kontrollen vor Ort ergeben, nicht bei der Planung, Untersuchung und Beurteilung von Proben beachtet werden. Hier sehe ich noch erhebliche Reserven bei der Verbesserung der Lebensmittelüberwachung. Ein Papier der Arbeitsgruppe für Lebensmittelüberwachung (ALÜ) der Arbeitsgemeinschaft der Oberen Landesgesundheitsbehörden (AOLG) zur Entwicklung der Lebensmittelüberwachung, das zur Zeit im Entwurf vorliegt, fordert u.a.: "Erkenntnisse aus den Qualitätsmanagementsystemen der Betriebe müssen in die Planung der Untersuchungen einbezogen werden". Dies ist völlig richtig, erfordert aber zwingend, dass die Sachverständigen der LUA die Betriebe kennen und an Kontrollen beteiligt werden.
Das setzt die gegenseitige Akzeptanz der daran beteiligten Berufsgruppen (Tierärzte, Lebensmittelchemiker, Lebensmittelkontolleure und auch Ärzte) und die Anerkennung der jeweiligen Fachkompetenz voraus. Eine derartige Akzeptanz kann nicht oder nur sehr eingeschränkt durch Gesetze reguliert werden. Sie muss im täglichen "Miteinander" wachsen. Auf diesem Gebiet wird Sachsen von nahezu allen Bundesländern beneidet, weil dieser Prozess hier sehr weit fortgeschritten ist. Ich denke, auch die heutige Veranstaltung dokumentiert dies eindrucksvoll.
Aus diesem Grund entziehen sich alle Teilbereiche, also auch die Untersuchung und die Beurteilung von Proben, sowohl aus rechtsstaatlichen als auch aus wirtschaftlichen und nicht zuletzt aus fachlichen Gründen einer Privatisierung. Zur Begründung ließen sich eine Vielzahl von Meinungsäußerungen heranziehen. Hier nur soviel: Auch im Weißbuch der Europäischen Kommission zur Lebensmittelsicherheit vom Januar 2000 wird der Sicherheit der Lebensmittel die höchste Priorität eingeräumt. Um dies zu gewährleisten, sind die Mitgliedstaaten angehalten, die vorgeschriebene Eigenkontrolle der Unternehmen "amtlich" zu kontrollieren und dafür ausreichend entsprechend qualifiziertes Personal und die notwendigen Sachmittel zur Verfügung zu halten. An diese Forderung der Europäischen Union anknüpfend schließt sich nun mein bereits eingangs angekündigter - eher besorgter - Ausblick in die Zukunft an. Sie, sehr verehrter Herr Staatsminister, haben immer wieder die Bedeutung der amtlichen Lebensmittelüberwachung betont. Ich erinnere mich z.B. noch sehr gut an Ihre Ausführungen anläßlich der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes im vergangenen Jahr in Dresden. Offenbar gibt es in der Sächsischen Staatsregierung aber auch Kreise, die über eine drastische Reduzierung der Stellenzahl der Landesuntersuchungsanstalt bis zum Jahr 2008 nachdenken. Dies ließen Sie anläßlich der Vorstellung des Jahresberichtes 1999 der LUA Anfang August in Leipzig mehr als nur anklingen. Diese Überlegungen erfüllen uns im Hinblick auf die Gewährleistung des Verbraucherschutzes mit großer Sorge. Ein Personalabbau im diskutierten Ausmaß würde zu einem dramatischen Leistungsrückgang der LUA führen und den öffentlichen Gesundheitsdienst in gravierendem Maße schwächen. Die Forderung nach "Sparen", nach einem "schlanken Staat" darf nicht zu einem ausgezehrten, an hochgradiger Kachexie leidendem Staat führen. Hier würde Sparen zum Selbstzweck werden - koste es, was es wolle. Die Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen verschließen sich vernünftigen Argumenten nicht - eine Reihe von Vorschlägen zur Verschlankung der künftigen Struktur der LUA belegen dies. Sie lehnen jedoch einen allein auf fiskalischen Überlegungen beruhenden Kahlschlag und die daraus resultierende Beschränkung ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit ab. Lebensmittelüberwachung ist doch nicht Selbstzweck, sondern gelebter Verbraucherschutz und damit wichtige Säule des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Alle daran Beteiligten erbringen Dienstleistungen für die Bürger. Der Bürger (oder Verbraucher) zahlt Steuern an den Staat. Dafür hat er gegenüber dem Staat einen - auch finanziell begründeten - Anspruch auf Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum. Diese Schutzfunktionen werden nicht nur durch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, sondern auch durch die amtliche Lebensmittelüberwachung wahrgenommen. Diesen Schutz gibt es nicht zum Nulltarif. Durch "Sparwut" des Staates reduzierte Lebensmittelüberwachung erhöht nicht nur das Risiko für die Verbraucher in nicht vertretbarer Weise, es ist letztlich auch ein "Betrug am Steuerzahler". Der Lebensmittelchemikerverband - und ich glaube auch die anderen hier vertretenen Berufsverbände - bieten Ihnen, sehr verehrter Herr Staatsminister, die Unterstützung beim Erhalt und beim Ausbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes zum Wohle aller Bürger des Freistaates an. F.Gründig, Dresden |