Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
BLC Logo

Nachrichten aus den Landesverbänden und Fachgruppen

Sachsen

Die amtliche Lebensmittelüberwachung des Freistaates Sachsen im Spannungsfeld der Verwaltungsreform

Von den gegenwärtigen Tendenzen zur Umstrukturierung der Verwaltungsorganisation ist auch die amtliche Lebensmittelüberwachung betroffen.

Ausgehend von der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Freistaat Sachsen, dargestellt am Beispiel Leipzigs, werden die Forderungen an eine moderne Veterinärverwaltung einschließlich des Vollzugs erörtert. Ziel aller Bemühungen ist die Erhöhung der Effizienz amtlicher Überwachung durch zeitgemäße Organisationskultur, leistungsorientiertes Personalmanagement sowie transparentes und wirtschaftliches Verwaltungshandeln.

Nur durch eine kundenfreundliche und wirtschaftliche Veterinärverwaltung können die hoheitlichen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst realisiert werden. Die Anforderungen an die Verwaltungen haben sich geändert. Der klassische Behördencharakter tritt immer mehr zurück. Selbst in einer Eingriffsverwaltung wie der Veterinärverwaltung wird die Dienstleistungsorientierung immer stärker.

Das klassische Verwaltungshandeln war behaftet mit Mängeln in der Struktur und Arbeitsweise der Behörden, die Unzufriedenheit beim Bürger und in der Wirtschaft hervorriefen. Eine Verwaltungsreform ist deshalb geboten.

Trotz der Kenntnis dieser Umstände gibt es Widerstände gegen Verwaltungsreformen, die mehr oder weniger stark wirken. Gründe für die Einführung neuer Steuerungsmodelle sind u.a.:

  • Abbau von Zentralität in der inneren Behördenorganisation,
  • Ausrichtung des Verwaltungshandelns an wirtschaftlichen Zielen,
  • Abbau von Kontrolle und Ausprägung von Selbstverantwortung,
  • Abbau von Regelungsdichte,
  • Abbau politischer Eingriffe in das Verwaltungshandeln.

Um eine moderne Verwaltung zu schaffen, müssen folgende Bedingungen geschaffen werden:

  1. Dezentralisierung von Kompetenzen und Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung,
  2. Lean Administration,
  3. Trennung strategischer und operativer Aufgaben,
  4. Beschleunigung von Verwaltungsverfahren durch Projektmanagement und Teamprinzip,
  5. Einführung eines Leistungsanreizsystems,
  6. Controlling,
  7. Einführung von Budgets,
  8. Konsequente Nutzung moderner Informationstechniken.

Die Lebensmittelüberwachung ist im Freistaat Sachsen auf folgenden Ebenen strukturell organisiert:

  1. Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie,
    Abt. Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Umwelthygiene,
  2. Regierungspräsidien
    Referat Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen,
  3. Verwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte,
    Dezernat Soziales und Gesundheit:
    • Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt,
    • Gesundheitsamt.

Die Ressortierung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter ist unterschiedlich. Die notwendigen amtlichen Untersuchungen führt die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen an den Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig durch.

Als Behörde der kommunalen Lebensmittelüberwachung sind folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Fachaufsicht,
  • Vollzug:
    • Anordnungsbefugnis,
    • Vollzug im engeren Sinne,
    • Vollzug im Ahndungsbereich.

In unserem Amt arbeiten Tierärzte und Diplom-Lebensmittelchemiker sowie Lebensmittelkontrolleure an diesen Aufgaben. Der Einsatz von Diplom-Lebensmittelchemikern - zumindest in Ballungsgebieten - hat sich sehr gut bewährt.

Daß immer sachverständige Lebensmittelchemiker vorhanden sind, ist wichtig in Bereichen, in denen der Tierarzt naturgemäß über weniger dedaillierte Kenntnisse verfügt, wie bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika, um nur einige zu erwähnen. Die direkte Unterstellung der Lebensmittelkontrolleure im Amt ist unserer Meinung nach eine unabdingbare Voraussetzung für eine effiziente und konsequente Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Durch diese Struktur und Organisationsform soll eine neue Verwaltungskultur der amtlichen Lebensmittelüberwachung erreicht werden.

Hierzu sind folgende Organisationsschritte erforderlich:

  • Organisation des Amtes überprüfen,
  • Rationalisierungspotentiale aufdecken,
  • Delegation von Verantwortung sichern,
  • ganzheitliche Sachbearbeitung entwickeln,
  • EDV-Einsatz verstärken,
  • laufende Aufgabenkritik durchsetzen,
  • neue Prioritäten zur Aufgabenerledigung festsetzen.

Für das Gebiet der Lebensmittelüberwachung und damit der Wirksamkeit des Verbraucherschutzes stellen diese Organisationsschritte die wichtigste Grundlage dar. Die gesamte Lebensmittelproduktion ist verflochten und für den Verbraucher unübersichtlich. Aus diesem Grund ist er nicht in der Lage, den eigenen Schutz wirksam zu sichern. Die amtliche Lebensmittelüberwachung muß diese Aufgabe mit aller Konsequenz realisieren und auch neue Überwachungssysteme einsetzen.

Die Veränderungen in der Verwaltungsstruktur sind ein fortlaufender Prozeß. Für die amtliche Lebensmittelüberwachung sind auch organisatorisch-strategische Gesichtspunkte zu beachten. Es ist zum einen empfehlenswert, die organisatorische Selbständigkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung (Vorortbehörde) zu bewahren, um so den Forderungen nach einer modernen und effektiv arbeitenden Verwaltung nachzukommen. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, in den Veterinärämtern tierärztliche Sachverständige zu beschäftigen, die eine Zusatzausbildung im Verwaltungsrecht und anderen Rechtsgebieten besitzen.

Zum anderen ist die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Trotz aller meist unabwendbaren Risiken mit den Medien, muß die Öffentlichkeit über die amtliche Lebensmittelüberwachung umfassend informiert werden. Dieses Feld sollte nicht nur Verbraucherschutzverbänden überlassen werden.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist gem. Art. 2.2 GG Bestandteil der staatlichen Daseinsfürsorge. Daraus ableitend haben alle staatlichen und kommunalen Behörden eine wichtige hoheitliche Aufgabe zu erfüllen. Die geschichtliche Entwicklung läßt eindeutig erkennen, daß ohne diese Schutzmechanismen, die durch Verwaltungen koordiniert und sichergestellt werden müssen, dieses Grundrecht der Bürger nicht zu sichern ist. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist so zu gestalten, daß Verbraucherschutz höchste Priorität besitzt. Der gesundheitliche Verbraucherschutz im weitesten Sinne darf nicht Wettbewerbsinteressen geopfert werden. Es ist deshalb illusorisch anzunehmen, daß eine Privatisierung der Lebensmittelüberwachung zu einer Kostenreduzierung führt.

Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß nur durch eine kundenfreundliche und wirtschaftliche Veterinärverwaltung - und darin eingeschlossen die amtliche Lebensmittelüberwachung - die hoheitlichen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst realisiert werden können. Es ist zu beachten, daß bei allen Verwaltungsreformbestrebungen und Konsolidierungsvorhaben nicht das Wichtigste, nämlich Bürger und Wirtschaft, vergessen werden.

Bei allen zukünftigen Reformen sollte vielleicht folgendes Zitat von Konfuzius beachtet werden: "Wenn ich kein Ziel habe, kommt der Wind immer aus der falschen Richtung."

Ltd. Stadtveterinärdirektor Dr. G. Schiefer,
Vorsitzender des Landesverbandes der Tierärzte
im öffentlichen Dienst Sachsens

Quelle: DBB Magazin Nr. 10, Okt. 1998, Ausgabe Sachsen


BLC zurück zur BLC Homepage BLC Volltextsuche back 1 Seite zurück