Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
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BLL Hygiene-Forum in Bonn
"Hygieneschulung in der Praxis"

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1. Einleitung
2. Hygieneschulung in der Gemeinschaftsverpflegung
3. Hygieneschulung in der Krankenhausverpflegung
4. Hygieneschulung im Fast Food-Imbiß-Betrieb
5. Hygieneschulung in der Gastronomie
6. Hygieneschulung im Einzelhandel
7. Hygieneschulung in der Bäckerei / Konditorei
8. Hygieneschulung in der Süßwarenindustrie
9. Pflichtenkreis Hygieneschulung aus der Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung
10. Schluss

1. Einleitung

Am 02. Februar 1999 berichteten im Bonner Wissenschaftszentrum 9 Referenten/-innen aus Wirtschaftsverbänden, der Bundeswehr, verschiedenenen Unternehmen sowie aus einem Ministerium vor etwa 140 Teilnehmern über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung von §4 (2) der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).

Als Gastgeberin leitete Frau Dr. S. Stähle mit dem Generalthema ein: "Die Schulungsverpflichtung im Rahmen des Konzeptes der Verordnung über Lebensmittelhygiene". Sie verwies auf deren Grundpfeiler, die amtliche Begründung: "Empfehlung für die Verantwortlichen zur Planung und Durchführung von Hygieneschulungen in Lebensmittelbetrieben" und auf die bekannte Sorgfaltspflicht und die neue Ermächtigungsgrundlage nach §19a LMBG. Aus der "DIN 10514 Lebensmittelhygiene-Hygieneschulung" mit dem "... lernzielorientierten Unterweisen, Einweisen und Unterrichten ... einzeln oder in der Gruppe ..." zitierte sie als wichtige Empfehlungen das Durchführen auch durch Außenstehende, für alle Mitarbeiter, bedarfsgerecht, d.h. produkt-, betriebs-, arbeitsplatzbezogen, praxisnah und verständlich - also auch für Ausländer - regelmäßig und mit Erfolgskontrolle sowie Dokumentation. Zum Bedarf an Schulung nannte Frau Dr. Stähle als konkrete Hygiene-Gefährdungen zuerst die bei tierischen und anderen als leichtverderblich geltenden Lebensmitteln möglichen Krankheitserreger sowie die allgemein vorkommenden Gefährdungen, wie sie durch Mitarbeiter selbst oder durch Schädlingsbefall, Rückstände von Bekämpfungs- und Desinfektionsmitteln verursacht werden; den mehr arbeitsplatzbezogenen Gefahren seien durch gezielte Schulung von Rohstoff-, Lagerungs-, Verarbeitungs-, Produkt- und Transporthygiene sowie durch Anlagen-, Raum- und Entsorgungshygiene vorzubeugen.

Bei Schulungsplanungen frage man: "Wer, von wem, wann, wie, welche Mittel, wie oft, welche Resonanz?" Und man führe Teilnehmerlisten. Als Sanktion gilt §5 (2) LMHV; Verstöße gegen die Verpflichtung des §4 (2) sind Ordnungswidrigkeiten i.S. §54 (1) Nr.2.a LMBG mit Geldbußen bis DM 30.000. Weitere Schulungsverpflichtungen sind die jährlichen Belehrungen lt. Infektionsschutzgesetz (Entwurf 8/98), die Unterweisungen lt. Arbeitsschutzgesetz (Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanweisungen lt. Gefahrstoff- und bzw. oder Biostoff-VO) sowie ggf. Schulungen i. S. der DIN EN ISO 9000 ff. Schulungen dienen Schwachstellenanalysen, sind Instrumente der Vertrauensbildung und sichern damit Betriebserfolge.

Über Hygieneschulung in den verschiedenen Bereichen sprachen 9 Referenten/-innen:

1.Frau Dr. S. StähleEinleitung
2.Herr Dr. L. Buchner:Hygieneschulung in der Gemeinschaftsverpflegung
3.Herr Dr. A. Oeser:Hygieneschulung in der Krankenhausverpflegung
4.Frau R. Schubert:Hygieneschulung im Fast Food-Imbiß-Betrieb
5.Frau Dr. B. Becker:Hygieneschulung in der Gastronomie
6.Frau A. Stegmann:Hygieneschulung im Einzelhandel
7.Herr Heino Scharfscheer:Hygieneschulung in der Bäckerei / Konditorei
8.Herr Dr. P. D. Spröer:Hygieneschulung in der Süßwarenindustrie
9.Frau Dr.K. Krauß:Pflichtenkreis Hygieneschulung aus der Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung
  Schluss

2. Hygieneschulung in der Gemeinschaftsverpflegung
von Dr. L. Buchner, OFVeterinär, WBK II, Hannover.

Die lt. LMHV vorgeschriebenen Schulungen werden hier entsprechend Ausbildung und Tätigkeit in vielen Lehrgängen, Unterweisungen und Beratungen durchgeführt. Die "Hygiene-Vorschrift für den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in der Bundeswehr" (Zentrale Dienstvorschrift 46/28) enthält - unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen (z.B. Feldküchen) - schon Rechtsvorschriften über deren hygienisches Behandeln in einer für die Bundeswehr verbindlichen (Befehls-)Form. Neuer Bestandteil wird die "Unterrichtung und Schulung über Lebensmittelhygiene in Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr".

Dem Bericht seiner schrittweisen Erarbeitung dieser Vorschriften folgten das Organigramm einer Bataillons-Küche sowie Darstellungen von Aus- und Fortbildungsstrukturen der Wehrverwaltung und Schulen der Bundeswehr. Schulungsinhalte sind zuerst allgemeine Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie, dann arbeitsplatz- und -prozeßbezogene Unterweisungen, insbesondere für Warenannahme, Lagerung, für Garen, Heiß- und Kaltausgabe, ggf. für erforderliche Abkühlung, Geschirr- und Raumreinigung sowie Desinfektion. Schulungen werden organisiert, indem man erst die jeweiligen Schulungsinhalte und -personen festlegt, danach wer in welchen Abständen Schulung durchführt und wer teilnimmt. Schließlich zeigte eine Diaserie Hygienemängel und -fortschritte an kritischen Stellen in Küchen und Lagerräumen.

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3. Hygieneschulung in der Krankenhausverpflegung
von Dr. A. Oeser, Schubert Holding AG & Co. KG "Clinica Wirtschafts- und Catering-Systeme Düsseldorf.

Zuerst gab er umfassende Begriffsbestimmungen von "Hygiene", "Schulung" und "Praxis". Neben schon eingeführtem Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001 (Elemente 14/18) gelten hier zusätzlich die "Richtl. für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" mit Hygieneanforderungen an Bauliches / Funktionelles von Krankenhausküchen sowie an das Personal. Nach DIN-10514 erfolgen allgemeine Unterweisungen in Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene, Wachstumsvoraussetzungen für Mikroorganismen, Gefährdungen durch Verderbniskeime und Krankheitserreger, Schädlingsbefall sowie weitere Gefährdungen (z.B. Rückstände). Die arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen umfassen die Bereiche von Rohstoff- über Personal-, Produkt- und Anlagen- bis Entsorgungshygiene sowie Folgen bei Verstößen gegen Hygienevorschriften. Zu konkreten Arbeitsanweisungen gehören bemerkenswerte sog. "Mitgeltende Unterlagen zu Schulung (Küchenhygieneregeln)":

  • die für das Personal zu fordernden gültigen Gesundheitszeugnisse,
  • nach bestimmten Auslandsreisen freiwillige Stuhluntersuchung (1x pro Jahr),
  • Durchfallmeldung an Betriebs- oder Küchenleiter,
  • Fingernägelpflege,
  • stets Kopfbedeckung tragen,
  • Arbeitskleidung tägl. wechseln,
  • Rauchen verboten,
  • gegarte Speisen nicht mit Händen anfassen,
  • Teller, Tassen, Bestecke nur nach Vorschrift anfassen u.v.a.m.

Bei "Thermische und hygienische Küchenregeln" sind erstere in 10 Unterpunkten konkret beschrieben; hygienische Schwachpunkte:

  • Keine Holzgegenstände einsetzen,
  • Geräte nicht direkt auf Boden abstellen,
  • rohe von gekochten Lebensmitteln stets trennen,
  • solche mit abgelaufenem MHD oder in beschädigten Behältnissen entsorgen,
  • Abfallbehälter geschlossen stehenlassen und nach jeder Leerung reinigen / desinfizieren.

Formblätter dokumentieren Teilnehmer, Themen, und daß Mitarbeiter es verstanden und einhalten wollen, wer verantwortlich für Reinigungs- und Hygienepläne ist und was man wann womit reinigt / desinfiziert. So hat man darüber tägliche Nachweise und stellt ggf. durch interne Betriebsbegehungen Abweichungen fest.

Als einprägsame Schulungsmittel - gerade für Ausländer - bewähren sich gezeigte Hygiene-Comics; auch zu empfehlen:

  • Foliensätze / Videos und Hefte "Groß-Küchenhygiene"von AID (Bonn, Konstantinstr. 124),
  • "Erlaubt - verboten in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung" (dfv) ISBN: 3-871-50651-6,
  • "Hygiene-Schulung Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie" (Folien, CD), Behr's ISBN: 3-860-22356-9.

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4. Hygieneschulung im Fast Food-Imbiß-Betrieb
von Frau R. Schubert, Imbißbetrieb / Partyservice Futterage, Siegburg, hier einzige Unternehmerin.

Ihre LMHV-Informationen erhielt sie vom Bundesverband Schnellgastronomie / Imbißbetriebe (=BVI), BLL, Reinigungs-/ Desinfektionsmittelhersteller und ABLI. Neben phasenweiser Umsetzung im eigenen Betrieb leistete sie zudem solche Hilfestellungen bei Kollegen im BVI und auch bei Kleinbetrieben (es gäbe 35.000 Schnellgastronomien). Ihre Vorgehensweise:

  1. Nach Ist-Analyse nötige Renovierungen und Anschaffungen;
  2. Rahmenbedingungen für Hygienestandards: Umkleideraum einrichten, für Hände Wasch-, Desinfektions- und Pflegelösungen bereitstellen, hölzerne Küchengeräte gegen hygienische austauschen, Thermometer anschaffen.
  3. Hygieneplan als Software erstellt: Arbeitsplätze genau beschrieben (von Gesundheitszeugnis, Betriebskleidung, Händehygiene über Kontrollen an Temperaturen, Gläserspülern bis Zwischenreinigung der Arbeitsflächen u.a.), diese sind durch 8 Farbcodices unterschieden (z.B. Blau für Getränke-/ Speisenausgabe, Rot für Vorbereitung Salat in Frühschicht usw.).
  4. Eigene Hygienestandards gedruckt als Broschüre.
  5. Ein- bzw. 2-wöchige Reinigungs- (R u. D) /Kontrolltermine mit Farbcodierung nur in Kalender vermerkt; (R u. D-Plan und Checkliste für Getränkeausgabe von Henkel-Ecolab).
  6. Schulungen (lt. Rechtslage, "Betriebshygiene Großküchen" von Schülke / Mayr und ABLI-Handbuch): Personal-, Arbeitsplatz-, Produkthygiene (Kreuzkontamination, Temperaturen für Speisen-Zwischenlagerungen mit Übergabe o.a. Unterlagen).
  7. Checkliste für Temperaturkontrollen an Verantwortliche.

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5. Hygieneschulung in der Gastronomie
von Frau Dr. B. Becker, Mikrobiologin, SGS Natec GmbH Hamburg. Für Schulungsanforderungen lag hier zusätzlich die ISO 9000 zugrunde.

  1. Allgemeingültiges: Motivieren zu Hygieneverhalten, um Produkte sicher und hochwertig herzustellen und Schädigungen von Verbrauchern auszuschließen, Regressionsansprüchen und wirtschaftlichen Verlusten vorzubeugen, weil 90% unzufriedener Kunden ein entsprechendes Produkt meiden und das noch an 9-20 Personen weitergeben, (Beschwerden an Hersteller über Qualitätsmängel sind äußerst selten). Schulungstermine: Bei Arbeitsaufnahme, Wiederholung und Vertiefung sowie aus aktuellem Anlaß. Vorbereitungen: Inhalte, Anschauungsmaterial (Video), Hilfsmittel (Abklatschproben), Teilnehmerliste, Raum und Geräte prüfen.
  2. Spezialthemen für Gastronomie:
    • Mikrobiologie (Krankheits- und verderbniserregende Keime, Toxinbildner, ihr Zugang in Betriebe, Vermehrung und Wachstumshemmung) und risikoreiche Lebensmittel,
    • Hygiene (Produkt-, Produktionshygienepläne und Personalhygiene),
    • Reinigungs- und Desinfektions (R u. D)-Plan und -Umgang, d.h. wann, wo wird wie gereinigt und desinfiziert?,
    • Schädlinge/Schädlingsbekämpfung,
    • Verantwortlichkeiten,
    • Lernen aus Fehlern
    • Dokumentation.

    Weiteren Schulungsbedarf ermittelt man bei Erfolgskontrollen durch Diskussion, Fragebogen-Aktionen, Mitarbeitergespräche, Hygienerundgänge, interne Audits und Auswertung von Reklamationen.

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6. Hygieneschulung im Einzelhandel
von Frau A. Stegmann, Karstadt AG, Essen.

In bundesweit 165 Karstadt- und 38 Hertie-Filialen wurden ca. 480 Mitarbeiter jeweils in folgenden Abteilungen geschult: Lebensmittel 69/24, Gastronomie 139/34, "Kasino" 13/14, Konditorei bzw. Le Buffet je 13. Als Schulungshilfsmittel dienen ein Videofilm, eine Mitarbeiterbroschüre und ca. 30 Folien: Wichtigstes über Keime, weitere Gefahrenquellen, R u. D, Personalhygiene, Lebensmittellagerung sowie Arbeitsanweisungen (Fisch, Fleisch, Geflügel).*

Die Organisation von Essen aus: Zuerst wurden Abteilungs-, Zentralleiter, Einkäufer, Filialbetreuer und für Spezialbereiche (Zentralfleischerei, externe Les Buffets) - jeweils nach Branchen und Nord / Süd und Ost / West-Regionen - je ca. 25 Teilnehmer 1 Tag gemäß LMHV geschult; (ggf. auch Geschäfts-, Organisations-, Personalleiter, Hausinspektor, Fachkraft Arbeitssicherheit und Betriebsrat). Dann schulen Abteilungsleiter ihre gesamte Gruppe in grundlegenden Hygienefragen in kleinen Gruppen je nach Arbeitsgebiet getrennt (z.B. Fisch- und Käsetheke) und nach Früh-/Spätdienst) mittels konkreter Arbeitsanweisungen. In sog. Aufbauschulungen setzt man neue Informationsmedien ein, (z.B. 1 Video über Umgang mit TK-Produkten), verwertet Audit-Ergebnisse und bietet in Workshops Erfahrungsaustausch an.

* Als Berater: Prof. Johannes Krämer, Lebensmittel-Mikrobiologie, Universität Bonn.

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7. Hygieneschulung in der Bäckerei / Konditorei
von Herrn Heino Scharfscheer, Ökotrophologe, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., Bad Honnef.

Als Schulungsmaterial wurde das Handbuch "Hygiene in Bäckerei und Konditorei" ab 1998 über die BÄKOs an fast 20.000 Bäcker verteilt. Die mit Einsprüchen von der behördlichen Koordinierungsstelle Sachsen-Anhalts zurückgekommene 1. Fassung ist inzwischen (auf etwa der Hälfte der 150 Seiten) nachgebessert; die Anerkennung als Leitlinie werde so nochmals beantragt (alle Bezieher der 1. Fassung kriegten die 2. automatisch gratis).

Für Hygieneschulung und -kontrollen geeignete Checklisten (mit "Anmerkungen") aus diesem Handbuch zeigten beispielhaft: Lagerräume seien auf Reinigung, Schimmelfreiheit, Schädlingsbefall, Haustiere und ggf. auf betriebsfremde Benutzung sowie Rohstoffe und Materialien auf trockene, luftige und leichtverderbliche, auf ausreichend kühle Lagerung hin zu prüfen; angebrochene Dosen seien in geeignete Behältnisse umzufüllen, alle Lebensmittel abzudecken, keine direkt auf dem Fußboden, Putzmittel, Hygieneartikel, Ersatzteile getrennt zu lagern sowie ggf. Schädlinge zu bekämpfen und z.B. Produktionsräume bevorzugt auf alle baulichen, installationsmäßigen und reinigungstechnischen Mängel zu kontrollieren. Durch Vergrößerung wurde veranschaulicht, dass unerwünschte Mikroorganismen neben den erkennbaren Veränderungen (Fäulnis, Gärung, Schimmel* u. a.) auch nicht erkennbare verursachen, z.B. Vermehrung von Salmonellen in den gefährdeten eiweiß- und wasserreichen Produkten sowie in ei- oder milchhaltigen Halb- und Fertigprodukten. Um bakteriell verursachte Schäden zu vermeiden, werden bewährte Schemata über die unterschiedlichen Temperaturansprüche und Vermehrungsgeschwindigkeiten bekannter Keime (insbesondere die von Salmonellen über 30 Generationen mit Zeitverlauf), die anderen Wachstumsbedingungen, wie u.a. pH- und aw-Wert** sowie die +10° bis -18°C-Skala mit den Grenzen bakterieller Lebensmittelvergifter bzw. der mikrobiellen Wachstums, begleitet von verständlichen Kurzhinweisen gezeigt.

* Bei Schimmelwuchs sogar auf Risiko von Aflatoxin hingewiesen.
** Den schwer verständlichen Begriff "aw-Wert"wegzulassen, habe man behördlich geraten.

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8. Hygieneschulung in der Süßwarenindustrie
von Dr. P. D. Spröer, Diplomchemiker, Katjes Fassin GmbH & Co. KG, Emmerich.

Nach Hygiene-/ Lebensmittelhygiene-Definitionen zitierte er eine für "Schulung: Übung, Ausbildung in technischen, handwerklichen, geistigen u.a. Fertigkeiten" (Brockhaus 1959) sowie eine eigene: "Mitarbeiter schulen heißt: Für Hygiene werben und Vorbild sein", denn "Hygiene ist kein Zufall".

Das konkrete Auflisten aller betrieblichen Stellen, für die Lebensmittelhygiene von Belang ist, führt auch zur Weiterentwicklung des vorhandenen QM-Systems: Wie Hygiene hier schon mit Lebensmittelsicherheit in das QM-System eingebunden ist, neben ISO 9000 auch GHP- und HACCP-Anforderungen vereinigt sind, zeigten übersichtliche Schemata. Hygieneziele dauerhaft erreichen, heißt mittels fortlaufender Schulungen ein System der Vorbeugung zu schaffen und aufrechtzuerhalten, das alle Mitarbeiter (Topmanager bis Betriebsrat) einbezieht: "Hygiene geht jeden etwas an." Um Mitarbeiter dafür zu motivieren, sind sie erst zu überzeugen, daß die vorgeschlagene Arbeit für das Unternehmen und damit auch für sie sinnvoll ist. Dabei hilft Erkennen und Lernen durch Befunde: z.B. sehen und riechen eines bebrüteten Abklatsches (einer ungereinigten Tankinnenfläche); oder chemisch: Dieselölspuren riechen oder schmecken. Wirkungsvoll ist Schulung als Gruppenarbeit: Der Moderator stellt Fragen, die Gruppe denkt nach, erarbeitet Problemlösungen und wirkt so mit an der Entwicklung hygienischer Maßnahmen. Nach den Grundsätzen von Verständnis und Hilfe "von oben nach unten" sowie Informationen über Probleme "von unten nach oben" und innerbetrieblicher und kollegialer Weitergabe lassen sich gemeinsam erforderliche Maßnahmen (Gebäude-, Personal-, Produkthygiene usw.) sowie jeweils Verantwortliche festlegen. Dabei können sich Mitarbeiter als interne Auditoren finden lassen, und interne Audits sind neben Prüfung auch zur Schulung geeignet. Das "Schulen mit System" beinhaltet auch sofortige Erstschulungen für neue Mitarbeiter, Aushilfen und Fremdhandwerker. Für Schulungstermine bewähren sich übersichtliche Jahrespläne (abteilungsweise gegliedert) und Einladungen und Teilnehmerlisten mit Themenangaben (z.B. richtiger Einsatz von Desinfektionsmitteln).

Den Teilnehmerunterlagen war zum Thema eine Liste mit 15 Adressen angefügt: Unternehmen, Institute, Verlage, Zeitschriften- und Literaturhinweise.

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9. Pflichtenkreis Hygieneschulung aus der Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung

von Frau Dr.K. Krauß, Veterinärin, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, München.

Vorweg stellte sie aus gegebenen Anlässen klar, daß und warum man bei der LMHV den Inhalt von §4 (1) (betriebseigene Kontrollen: gesundheitl. Gefahren) gegenüber dem von §4 Abs.(2) (Hygieneschulung) zu unterscheiden habe. Übrigens sei bei nächster LMHV-Änderung mit den 7 klassischen HACCP-Grundsätzen und der Dokumentationspflicht zu rechnen.

In §4 (2) wurde von konkreter Ausgestaltung der Schulungs- und Unterrichtsmaßnahmen bewußt abgesehen, um dies der Eigenverantwortung der Branchen zu überlassen. Dennoch erwarten Wirtschaftsbeteiligte gewisse Vorgaben (Leitlinien, ggf. durch Behörden).

Zum "Pflichtenkreis Hygieneschulung" waren die Auffassungen von 96 bayerischen Kreisverwaltungen über Umfrage-Aktionen in den Branchen Lebensmittelindustrie, -handwerk, Einzel- und Großhandel sowie Brauereien, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Direktvermarkter ermittelt worden: Bereitschaft und Fähigkeit der Betriebe zu Mitarbeiterschulungen hängt wesentlich von deren Art und Struktur ab und nimmt mit der Betriebsgröße zu. Einzel- und Großhandel scheinen dazu unterschiedlich, das Hotel- und Gaststättenwesen allgemein weniger bereit und fähig zu sein; positive Ausnahmen sind Großküchen und Lebensmittelketten mit zentral gesteuerter Schulung ihrer Filialmitarbeiter.

Mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit begründet man mit mangelnder Einsicht in die Notwendigkeit, dies meist wegen fehlendem lebensmittelhygienischen Grundwissen oder mit Fehlen von geschultem Personal; Direktvermarkter sind selten zu Schulung bereit und fähig. Bei den von ausländischen Mitbürgern geführten Gastronomie- oder Einzelhandelsbetrieben bzw. bei Saisonarbeitern im Gastgewerbe ist besonders problematisch, daß hier gerade hohem Schulungsbedarf fehlende Bereitschaft und Fähigkeit zu Schulungen gegenüberstehen.

Fragen Handwerk und nicht organisierte kleine Betriebe nach Schulungsinhalten und Wiederholungen, verweisen Lebensmittelüberwachungsämter auf die DIN 10514; nur vereinzelt werden Behörden an Schulungen beteiligt.

Der Einsatz externer Sachverständiger beschränkt sich auf Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und die Lebensmittelindustrie, die häufig auch eigenes Personal (Hygienebeauftragte) einsetzt. Die anderen Betriebe scheuen die Kosten externer Sachverständiger und damit verbundene Arbeitsausfallszeiten. Die Ämter erfahren nur selten vom Einsatz externer Sachverständiger; Ausnahmen sind vereinzelte Veranstaltungen zusammen mit dem Hotel- und Gaststättenverband sowie Schulungen für Mitarbeiter von Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelketten. Laut gewisser "Sachverständiger" solle schon der Vertrag mit solchen Beratungsunternehmen zum völligen Rückzug der amtlichen Überwachung führen.

Unter Einbeziehen der Erfahrungen vor Ort (betriebsbezogen) hält die Lebensmittelüberwachung für Mitarbeiterschulungen folgende Themen für die wichtigsten:

  • Grundkenntnisse des Lebensmittelrechts (LMBG, LMHV, Sorgfaltspflicht und Produkthaftung)
  • Mitarbeitermotivation zum eigenverantwortlichen Umgang mit Lebensmitteln
  • Grundsätzliches der Hygiene von Umfeld, Personal, Produktion und Produkten
  • Grundlagen der Mikrobiologie (v.a. Vermehrung und Verbreitung der Pathogenen)
  • sachgemäßer Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie
  • zusätzlich auch Grundlagen für Eigenkontrollen nach dem klassischen HACCP-Konzept bzw. für Eigenkontrollen nach §4 Abs.(1) LMBG.

Weiterhin sind allgemein wichtig: Warenkunde, Schädlingsbekämpfung und andere arbeitsplatzbezogene hygienische Themen, wie Abfallentsorgung.

Einleitung Gemeinschaftsverpflegung Krankenhausverpflegung Fast Food-Imbiß-Betrieb Gastronomie
Einzelhandel Bäckerei / Konditorei Süßwarenindustrie Lebensmittelüberwachung Schluss

10. Schluss

Die Praxisberichte mit demselben Thema "Hygieneschulung," jedoch aus jeweils anderen Arbeitsbereichen, boten aufschlußreiche Einblicke und insgesamt einen anregenden Überblick über den derzeitigen (Zwischen)-Stand bei der teils recht unterschiedlich ablaufenden Umsetzung. Die jeweiligen Diskussionen mit Fragen, Ergänzungen und kritischen Anmerkungen konnten Referenten und Zuhörern praktisch verwertbare Informationen liefern.

Zur weiteren Förderung der LMHV-Umsetzung wäre es wünschenswert, eine so nützliche Veranstaltung in gleichem oder ähnlichem Rahmen baldmöglichst zu wiederholen.

Dr. Wolfgang Sturm, Duisburg


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