"Hygieneschulung in der Praxis"
1. Einleitung Am 02. Februar 1999 berichteten im Bonner Wissenschaftszentrum 9 Referenten/ Als Gastgeberin leitete Frau Dr. S. Stähle mit dem Generalthema ein: "Die Schulungsverpflichtung im Rahmen des Konzeptes der Verordnung über Lebensmittelhygiene". Sie verwies auf deren Grundpfeiler, die amtliche Begründung: "Empfehlung für die Verantwortlichen zur Planung und Durchführung von Hygieneschulungen in Lebensmittelbetrieben" und auf die bekannte Sorgfaltspflicht und die neue Ermächtigungsgrundlage nach §19a LMBG. Aus der "DIN 10514 Lebensmittelhygiene- Bei Schulungsplanungen frage man: "Wer, von wem, wann, wie, welche Mittel, wie oft, welche Resonanz?" Und man führe Teilnehmerlisten. Als Sanktion gilt §5 (2) LMHV; Verstöße gegen die Verpflichtung des §4 (2) sind Ordnungswidrigkeiten i.S. §54 (1) Nr.2.a LMBG mit Geldbußen bis DM 30.000. Weitere Schulungsverpflichtungen sind die jährlichen Belehrungen lt. Infektionsschutzgesetz (Entwurf 8/98), die Unterweisungen lt. Arbeitsschutzgesetz (Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanweisungen lt. Gefahrstoff- und bzw. oder Biostoff-VO) sowie ggf. Schulungen i. S. der DIN EN ISO 9000 ff. Schulungen dienen Schwachstellenanalysen, sind Instrumente der Vertrauensbildung und sichern damit Betriebserfolge.
Über Hygieneschulung in den verschiedenen Bereichen sprachen 9 Referenten/
2. Hygieneschulung in der Gemeinschaftsverpflegung Die lt. LMHV vorgeschriebenen Schulungen werden hier entsprechend Ausbildung und Tätigkeit in vielen Lehrgängen, Unterweisungen und Beratungen durchgeführt. Die "Hygiene-Vorschrift für den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in der Bundeswehr" (Zentrale Dienstvorschrift 46/28) enthält - unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen (z.B. Feldküchen) - schon Rechtsvorschriften über deren hygienisches Behandeln in einer für die Bundeswehr verbindlichen (Befehls-)Form. Neuer Bestandteil wird die "Unterrichtung und Schulung über Lebensmittelhygiene in Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr".
Dem Bericht seiner schrittweisen Erarbeitung dieser Vorschriften folgten das Organigramm einer Bataillons-Küche sowie Darstellungen von Aus- und Fortbildungsstrukturen der Wehrverwaltung und Schulen der Bundeswehr. Schulungsinhalte sind zuerst allgemeine Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie, dann arbeitsplatz- und -prozeßbezogene Unterweisungen, insbesondere für Warenannahme, Lagerung, für Garen, Heiß- und Kaltausgabe, ggf. für erforderliche Abkühlung, Geschirr- und Raumreinigung sowie Desinfektion. Schulungen werden organisiert, indem man erst die jeweiligen Schulungsinhalte und -personen festlegt, danach wer in welchen Abständen Schulung durchführt und wer teilnimmt. Schließlich zeigte eine Diaserie Hygienemängel und -fortschritte an kritischen Stellen in Küchen und Lagerräumen.
3. Hygieneschulung in der Krankenhausverpflegung Zuerst gab er umfassende Begriffsbestimmungen von "Hygiene", "Schulung" und "Praxis". Neben schon eingeführtem Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001 (Elemente 14/18) gelten hier zusätzlich die "Richtl. für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" mit Hygieneanforderungen an Bauliches / Funktionelles von Krankenhausküchen sowie an das Personal. Nach DIN-10514 erfolgen allgemeine Unterweisungen in Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene, Wachstumsvoraussetzungen für Mikroorganismen, Gefährdungen durch Verderbniskeime und Krankheitserreger, Schädlingsbefall sowie weitere Gefährdungen (z.B. Rückstände). Die arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen umfassen die Bereiche von Rohstoff- über Personal-, Produkt- und Anlagen- bis Entsorgungshygiene sowie Folgen bei Verstößen gegen Hygienevorschriften. Zu konkreten Arbeitsanweisungen gehören bemerkenswerte sog. "Mitgeltende Unterlagen zu Schulung (Küchenhygieneregeln)":
Bei "Thermische und hygienische Küchenregeln" sind erstere in 10 Unterpunkten konkret beschrieben; hygienische Schwachpunkte:
Formblätter dokumentieren Teilnehmer, Themen, und daß Mitarbeiter es verstanden und einhalten wollen, wer verantwortlich für Reinigungs- und Hygienepläne ist und was man wann womit reinigt / desinfiziert. So hat man darüber tägliche Nachweise und stellt ggf. durch interne Betriebsbegehungen Abweichungen fest.
Als einprägsame Schulungsmittel - gerade für Ausländer - bewähren sich gezeigte Hygiene-Comics; auch zu empfehlen:
4. Hygieneschulung im Fast Food-Imbiß-Betrieb Ihre LMHV-Informationen erhielt sie vom Bundesverband Schnellgastronomie / Imbißbetriebe (=BVI), BLL, Reinigungs-/ Desinfektionsmittelhersteller und ABLI. Neben phasenweiser Umsetzung im eigenen Betrieb leistete sie zudem solche Hilfestellungen bei Kollegen im BVI und auch bei Kleinbetrieben (es gäbe 35.000 Schnellgastronomien). Ihre Vorgehensweise:
5. Hygieneschulung in der Gastronomie Weiteren Schulungsbedarf ermittelt man bei Erfolgskontrollen durch Diskussion, Fragebogen-
6. Hygieneschulung im Einzelhandel In bundesweit 165 Karstadt- und 38 Hertie-Filialen wurden ca. 480 Mitarbeiter jeweils in folgenden Abteilungen geschult: Lebensmittel 69/24, Gastronomie 139/34, "Kasino" 13/14, Konditorei bzw. Le Buffet je 13. Als Schulungshilfsmittel dienen ein Videofilm, eine Mitarbeiterbroschüre und ca. 30 Folien: Wichtigstes über Keime, weitere Gefahrenquellen, R u. D, Personalhygiene, Lebensmittellagerung sowie Arbeitsanweisungen (Fisch, Fleisch, Geflügel).*
Die Organisation von Essen aus: Zuerst wurden Abteilungs-, Zentralleiter, Einkäufer, Filialbetreuer und für Spezialbereiche (Zentralfleischerei, externe Les Buffets) - jeweils nach Branchen und Nord / Süd und Ost / West-Regionen - je ca. 25 Teilnehmer 1 Tag gemäß LMHV geschult; (ggf. auch Geschäfts-, Organisations-, Personalleiter, Hausinspektor, Fachkraft Arbeitssicherheit und Betriebsrat). Dann schulen Abteilungsleiter ihre gesamte Gruppe in grundlegenden Hygienefragen in kleinen Gruppen je nach Arbeitsgebiet getrennt (z.B. Fisch- und Käsetheke) und nach Früh-/Spätdienst) mittels konkreter Arbeitsanweisungen. In sog. Aufbauschulungen setzt man neue Informationsmedien ein, (z.B. 1 Video über Umgang mit TK-Produkten), verwertet Audit-Ergebnisse und bietet in Workshops Erfahrungsaustausch an.
* Als Berater: Prof. Johannes Krämer, Lebensmittel-Mikrobiologie, Universität Bonn.
7. Hygieneschulung in der Bäckerei / Konditorei Als Schulungsmaterial wurde das Handbuch "Hygiene in Bäckerei und Konditorei" ab 1998 über die BÄKOs an fast 20.000 Bäcker verteilt. Die mit Einsprüchen von der behördlichen Koordinierungsstelle Sachsen-Anhalts zurückgekommene 1. Fassung ist inzwischen (auf etwa der Hälfte der 150 Seiten) nachgebessert; die Anerkennung als Leitlinie werde so nochmals beantragt (alle Bezieher der 1. Fassung kriegten die 2. automatisch gratis).
Für Hygieneschulung und -kontrollen geeignete Checklisten (mit "Anmerkungen") aus diesem Handbuch zeigten beispielhaft: Lagerräume seien auf Reinigung, Schimmelfreiheit, Schädlingsbefall, Haustiere und ggf. auf betriebsfremde Benutzung sowie Rohstoffe und Materialien auf trockene, luftige und leichtverderbliche, auf ausreichend kühle Lagerung hin zu prüfen; angebrochene Dosen seien in geeignete Behältnisse umzufüllen, alle Lebensmittel abzudecken, keine direkt auf dem Fußboden, Putzmittel, Hygieneartikel, Ersatzteile getrennt zu lagern sowie ggf. Schädlinge zu bekämpfen und z.B. Produktionsräume bevorzugt auf alle baulichen, installationsmäßigen und reinigungstechnischen Mängel zu kontrollieren. Durch Vergrößerung wurde veranschaulicht, dass unerwünschte Mikroorganismen neben den erkennbaren Veränderungen (Fäulnis, Gärung, Schimmel* u. a.) auch nicht erkennbare verursachen, z.B. Vermehrung von Salmonellen in den gefährdeten eiweiß- und wasserreichen Produkten sowie in ei- oder milchhaltigen Halb- und Fertigprodukten. Um bakteriell verursachte Schäden zu vermeiden, werden bewährte Schemata über die unterschiedlichen Temperaturansprüche und Vermehrungsgeschwindigkeiten bekannter Keime (insbesondere die von Salmonellen über 30 Generationen mit Zeitverlauf), die anderen Wachstumsbedingungen, wie u.a. pH- und aw-Wert** sowie die +10° bis -18°C-Skala mit den Grenzen bakterieller Lebensmittelvergifter bzw. der mikrobiellen Wachstums, begleitet von verständlichen Kurzhinweisen gezeigt.
* Bei Schimmelwuchs sogar auf Risiko von Aflatoxin hingewiesen.
8. Hygieneschulung in der Süßwarenindustrie Nach Hygiene-/ Lebensmittelhygiene- Das konkrete Auflisten aller betrieblichen Stellen, für die Lebensmittelhygiene von Belang ist, führt auch zur Weiterentwicklung des vorhandenen QM-Systems: Wie Hygiene hier schon mit Lebensmittelsicherheit in das QM-System eingebunden ist, neben ISO 9000 auch GHP- und HACCP- Den Teilnehmerunterlagen war zum Thema eine Liste mit 15 Adressen angefügt: Unternehmen, Institute, Verlage, Zeitschriften- und Literaturhinweise.
9. Pflichtenkreis Hygieneschulung aus der Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung
von Frau Dr.K. Krauß, Veterinärin, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, München.
Vorweg stellte sie aus gegebenen Anlässen klar, daß und warum man bei der LMHV den Inhalt von §4 (1) (betriebseigene Kontrollen: gesundheitl. Gefahren) gegenüber dem von §4 Abs.(2) (Hygieneschulung) zu unterscheiden habe. Übrigens sei bei nächster LMHV- In §4 (2) wurde von konkreter Ausgestaltung der Schulungs- und Unterrichtsmaßnahmen bewußt abgesehen, um dies der Eigenverantwortung der Branchen zu überlassen. Dennoch erwarten Wirtschaftsbeteiligte gewisse Vorgaben (Leitlinien, ggf. durch Behörden).
Zum "Pflichtenkreis Hygieneschulung" waren die Auffassungen von 96 bayerischen Kreisverwaltungen über Umfrage- Mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit begründet man mit mangelnder Einsicht in die Notwendigkeit, dies meist wegen fehlendem lebensmittelhygienischen Grundwissen oder mit Fehlen von geschultem Personal; Direktvermarkter sind selten zu Schulung bereit und fähig. Bei den von ausländischen Mitbürgern geführten Gastronomie- oder Einzelhandelsbetrieben bzw. bei Saisonarbeitern im Gastgewerbe ist besonders problematisch, daß hier gerade hohem Schulungsbedarf fehlende Bereitschaft und Fähigkeit zu Schulungen gegenüberstehen.
Fragen Handwerk und nicht organisierte kleine Betriebe nach Schulungsinhalten und Wiederholungen, verweisen Lebensmittelüberwachungsämter auf die DIN 10514; nur vereinzelt werden Behörden an Schulungen beteiligt.
Der Einsatz externer Sachverständiger beschränkt sich auf Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und die Lebensmittelindustrie, die häufig auch eigenes Personal (Hygienebeauftragte) einsetzt. Die anderen Betriebe scheuen die Kosten externer Sachverständiger und damit verbundene Arbeitsausfallszeiten. Die Ämter erfahren nur selten vom Einsatz externer Sachverständiger; Ausnahmen sind vereinzelte Veranstaltungen zusammen mit dem Hotel- und Gaststättenverband sowie Schulungen für Mitarbeiter von Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelketten. Laut gewisser "Sachverständiger" solle schon der Vertrag mit solchen Beratungsunternehmen zum völligen Rückzug der amtlichen Überwachung führen.
Unter Einbeziehen der Erfahrungen vor Ort (betriebsbezogen) hält die Lebensmittelüberwachung für Mitarbeiterschulungen folgende Themen für die wichtigsten:
Weiterhin sind allgemein wichtig: Warenkunde, Schädlingsbekämpfung und andere arbeitsplatzbezogene hygienische Themen, wie Abfallentsorgung.
10. Schluss
Die Praxisberichte mit demselben Thema "Hygieneschulung," jedoch aus jeweils anderen Arbeitsbereichen, boten aufschlußreiche Einblicke und insgesamt einen anregenden Überblick über den derzeitigen (Zwischen)- Zur weiteren Förderung der LMHV-Umsetzung wäre es wünschenswert, eine so nützliche Veranstaltung in gleichem oder ähnlichem Rahmen baldmöglichst zu wiederholen.
Dr. Wolfgang Sturm, Duisburg
|