Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Sachsen - einst und jetzt - Mit der Veröffentlichung des Reichsgesetzes betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen am 14. Mai 1879 war der Grundstein für die Organisation der Kontrolle des Verkehrs mit "Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen" in den einzelnen Ländern des Deutschen Reiches gelegt. Im Königreich Sachsen wurden mit der Verordnung des Ministeriums des Innern, betr. Ausübung der Nahrungsmittelkontrolle vom 3. Mai 1901 erstmalig und für das Deutsche Reich in vorbildlicher Weise verbindliche Festlegungen für eine regelmäßige Überwachung getroffen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Lebensmittelkontrolle bei Bedarf in Dresden von der 1870 gegründeten Königlichen chemischen Centralstelle für öffentliche Gesundheitspflege oder dem Gerichtschemiker Dr. Filsinger, in Leipzig von einem gemischten Ausschuß für öffentliche Gesundheitspflege sowie von dem 1875 gegründeten Untersuchungsbüro für Nahrungs- und Genußmittel und in Zwickau gemäß Stadtsatzung von 1877 notwendige Untersuchungen von einem Oberlehrer der Chemie an der städtischen Realschule wahrgenommen. Im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege wie für die Erhaltung von Treu und Glauben im öffentlichen Handelsverkehr wurden durch die Verordnung von 1901 die Königlichen Centra lstellen für öffentliche Gesundheitspflege, Abteilung Nahrungsmitteluntersuchungen, die Königliche Untersuchungsanstalt beim Hygienischen Universitäts-Institut Leipzig sowie der Verein öffentlicher analytischer Chemiker Sachsens mit der amtlichen Überwachung betraut. Die Aufteilung der zu kontrollierenden Bezirke (Amtsmannschaften) erfolgte gleichfalls durch diese Rechtsregelung so detailliert, daß insgesamt 27 Laboratorien namentlich aufgeführt sind, denen in definierten Regionen der Amtshauptmannschaften, die amtliche Kontrolle des Nahrungsmittelverkehrs übertragen wurde. Die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung waren, die Festschreibung der alljährlich zu untersuchenden Proben, nämlich 30 pro 1000 Einwohner (nach Bundesratsdrucksache 150/92 werden gegenwärtig wenigstens 5 Proben pro 1000 Einwohner als ausreichend im Sinne der Überwachungsrichtlinie 89/397/EWG angesehen !) und die Finanzierung der Untersuchungen in der Art, daß die Gemeinden pro Kopf der Bevölkerung eine Pauschalgebühr von 5 Pfennigen zu entrichten hatten. Nach den alle fünf Jahre im Königreich Sachsen durchgeführten Volkszählungen lebten in Sachsen:
Die Bevölkerungsdichte der Kreishaupmannschaften im Jahre 1900 ist aus f olgender Tabelle zu entnehmen:
1993 zählte Sachsen 4 607 660 Einwohner, die sich wie folgt auf die drei Regierungsbezirke verteilten:
Addiert man die Einwohner der Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden sowie Chemnitz und Zwickau im Jahre 1900, so erhält man in etwa vergleichbare Zahlen zu den heutigen Regierungsbezirken. 1902 wurden in Sachsen 106 364 Proben untersucht. Nach dem in der Verordnung vorgegebenen Schlüssel hätten es unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl von 1900 jedoch 126 066 Proben sein müssen. Unter Berücksichtigung heutiger Regierungsbezirksgrenzen wären dies im Bereich des Regierungspräsidiums Dresden 35 574, des RP Chemnitz 38 690 und des RP Leipzig 32 100 Proben. Nach den von der Landesuntersuchungsanstalt seit deren Bestehen veröffentlichten Jahresberichten sind in den Jahren
Die Verordnung von 1901 schrieb desweiteren vor, daß die Leitung der Laboratorien nur von einem geprüften Nahrungsmittelchemiker wahrgenommen werden durfte. Die Leiter der Laboratorien waren durch die Verordnung verpflichtet, über ihre Tätigkeit Jahresberichte an die zuständigen Amtshauptmannschaften zu erstellen. Diese wurden als Grundlage für die vom Kaiserlichen Gesundheitsamt jährlich erstellten "Übersichten über die Jahresberichte der öffentlichen Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln im Deutschen Reich" verwendet. Dem Jahresbericht des Kaiserlichen Gesundheitsamtes von 1902 ist in etwa auch das für diese Untersuchungen benötigte Personal zu entnehmen. 1902 waren damit ca. 50 Nahrungsmittel-.chemiker sowie 24 Aufwärter, Laborgehilfen bzw. Stenotypistinnen befaßt. Im Gegensatz zu heute wurden die Untersuchungen vorwiegend selbst von den Nahrungsmittelchemikern und nur in Ausnahmefällen von Laboranten durchgeführt. Die Nahrungsmittelchemiker waren jedoch nicht nur mit der Untersuchung und Begutachtung der Proben befaßt, sondern lt. Verordnung auch für die Entnahme der Proben und Kontrolle vor Ort zuständig: "Die Mitwirkenden Chemiker haben die Proben in der Regel an Ort und Stelle persönlich zu entnehmen. Die Ortspolizeibehörden haben auf Wunsch des Chemikers diesem einen Polizeibeamtem zur Unterstützung mitzugeben. ....... Die Kosten der Probe (deren Kaufpreis) hat die Gemeinde zu tragen." Die Laboratorien waren laut Gesetzestext einer fortlaufenden Revision seitens des Ministeriums des Innern unterworfen und mußten deswegen folgende Bücher führen:
Art und Menge der entnommenen Proben sowie der daran durchgeführten Untersuchungen sind gleichfalls den Jahresberichten zu entnehmen. In Analogie heutiger Probenahmestrategien, wurden auch 1902 Schwerpunkte bei leichtverderblichen Erzeugnissen gesetzt. Ein nicht unwesentlicher Teil der Untersuchungen befaßte sich mit dem Hackfleisch, daß jedoch hauptsächlich auf unerlaubte Zusätze, insbesondere schweflige Säure geprüft wurde. Bemerkenswert ist der für einzelne Lebensmittelgruppen schon recht umfangreiche Prüfumfang. Die übliche Handelsanalyse von Bier war im Chemischen Untersuchungsamt Dresden mit den Parametern spezifisches Gewicht, Alkohol, Extrakt, Mineralstoffe, Säuregrad, Stammwürze und Vergärungsgrad vorgegeben und wurde nach dem "Gebühren-Tarif des Chemischen Untersuchungsamtes der Stadt Dresden" mit 10 Mark berechnet (nach heutiger Benutzungsgebührenordnung kostet diese Untersuchung 250 DM !). Augenfällig im Vergleich zur heutigen Überwachung ist, daß solche Schwerpunkte, wie z.B. die Lebensmittelmikrobiologie und die Rückstandsanalytik von Metallen, Pestiziden, Tierarzneimitteln u.a. keine oder nur untergeordnete Bedeutung besaßen. Bearbeiter: Dr. B. Schlegel
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