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Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
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BLC-Vorstand in Brüssel
Der 06. Februar 1998 war für Maria Roth, Gundula Thomas und Helmut Streit ein langer aber auch erfolgreicher Tag: Um 5 Uhr gings von Mainz auf nach Brüssel, um 11 Uhr stand das erste Gespräch mit Vertretern des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Kommission (WSA) an.
Der Leiter des Sekretariates des WSA, Monsieur Faure, stellte zunächst Zusammensetzung und Aufgaben des WSA vor. Dieser hat 222 Mitglieder und repräsentiert verschiedenste Organisationen der Mitgliedsländer, die sich mit Wirtschaftsfragen der EU befassen. Die Mitglieder werden von ihren Regierungen vorgeschlagen und vom Rat für 4 Jahre ernannt, wobei ganz offensichtlich unbegrenzt verlängert werden kann. Wesentliche Aufgabe des WSA ist es, gutachtliche Stellungnahmen für die Kommission abzugeben, die "moralisch" dazu verpflichtet ist, diese zu berücksichtigen.
Grundsätzlich durchlaufen Vorschläge der Kommission - also der "Regierung" der EU - auf ihrem Weg zum Rat eine Beratungsebene, in der 3 Institutionen Stellung nehmen:
- EP (Europäisches Parlament)
- AdR (Ausschuß der Regionen)
- WSA (Wirtschaft- und Sozialausschuß)
Der WSA ist in 3 Gruppen unterteilt:
- Arbeitgeber (Dachverband UNICE)
- Arbeitnehmer (Dachverband IGB)
- Verschiedene Interessen.
Die dritte Gruppe setzt sich aus Vertretern verschiedenster Verbände und Organisationen zusammen, z. B. aus dem Bereich der Verbraucher, der Caritas, Umwelt, Handwerk, freien Berufen etc. Sie stellt also keine einheitliche Lobby dar.
Üblicherweise läuft die Arbeit des WSA, der im übrigen seit 1972 auch ein Initiativrecht hat, wie folgt ab:
- Ein Vorschlag aus Kommission, Rat, Parlament oder WSA geht an den Präsidenten.
- Sein Präsidium richtet eine Fachgruppe aus 4 - 5 Verwaltungsbeamten ein, die vom Fachgruppensekretariat organisiert wird.
- Die Fachgruppe setzt eine Arbeits- oder Studiengruppe ein, die auch externe Experten laden kann und zwar aus einer Liste, die von den Mitgliedsstaaten vorgegeben wird.
- Die Arbeitsgruppe erstellt ein Arbeitsdokument, über das das Plenum des Ausschusses mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Herr Jaschik, Vizepräsident des WSA und nicht nur kompetenter, sondern auch liebenswerter und charmanter Gastgeber, forderte die BLC-Vertreter geradezu auf, sich in das Expertenteam des WSA einzubringen. Die dritte Gruppe ("verschiedene Interessen") des WSA benötige durchaus noch 5 - 10 Experten, wobei dienstliche Freistellung, Reisekosten und dergleichen keine Probleme darstellten. Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französich) seien hilfreich, allerdings nicht unbedingt nötig.
Nachdem Herr Jaschik bereits im vergangenen Jahr anläßlich unserer Jahreshauptversammlung in Stuttgart seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem BLC bekundet hat, ist dies ein weiterer Schritt für die Lebensmittelchemie auch in Europa. Es liegt nun an unseren Kolleginnen und Kollegen, diese Chancen zu nutzen. (Der BLC-Vorstand reagierte auf die Aufforderung von Herrn Jaschik schnell und gab die Information zur Benennung von Sachverständigen für die verschiedenen Bereiche der Lebensmittelüberwachung an die Landesverbände sofort weiter.)
Nach dem Gespräch hatten die BLC-Vertreter Gelegenheit, beim Mittagessen in der Kantine - nüchtern wie das Wort, aber von erstklassigen Köchen geleitet - und der Cafeteria des Hauses "Brüsseler Atmosphäre" zu schnuppern. Kommunikation wird hier groß geschrieben; überall finden sich Grüppchen und Gruppen, die je nach Zusammensetzung oder den neu hinzukommenden Partnern in der Lage sind, innerhalb von Sekunden die Sprache zu wechseln. Die hypermoderne Anlage des Ratssaales mit 17 Dolmetscherkabinen scheint hier gar nicht so notwendig zu sein. Nur scheinbar sind auch die Vorteile der neu eingeführten Abstimmungstechnik: Die Ausschußmitglieder können nun per Knopfdruck abstimmen, was aus demokratischer Sicht gewiß sinnvoll erscheint. Die "Pragmatiker" haben es seither allerdings schwerer. Konnten sie sich früher nach demjenigen richten, der zuerst den Finger hob, müssen sie heute das Wahlverhalten in Vorgesprächen klären, oder sich im Ernstfall selbst entscheiden.
Sehr deutlich wurde für die BLC-Vertreter, daß Verständigungsbereitschaft und Diplomatie in dieser Vielvölkergruppe eine gewichtige, wenn nicht gar die maßgebliche Rolle spielen. Die Zustimmung zu dem Projekt eines Partners kann man gleichstellen mit Einzahlungen auf ein Konto, von dem man später wieder abheben kann. Es ist deshalb eine sehr schwierige, aber auch reizvolle und notwendige Aufgabe der Lebensmittelchemie, in diesem labilen Gleichgewichtsystem auch unsere Berufsinteressen und letztlich die des Verbrauchers deutlich zu machen.
Zwei U-Bahnstationen weiter erwartete in einer wesentlich nüchternen, allerdings durchaus freundlichen Atmosphäre Dr. Penning, Abteilungsleiter der Generaldirektion XXIV, die BLC-Vertreter. (Im Heft 1/97 der "Lebensmittelchemiker Mitteilungen" berichteten wir auf Seite 4 bereits von der Ankündigung Jacques Santers, die Zuständigkeiten in der Europäischen Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz als Konsequenz aus dem BSE-Skandal grundsätzlich neu zu ordnen. Danach war vorgesehen, den gesamten Bereich "Gesundheit der Konsumenten" in dem Ressort der bisher bereits für die Verbraucherpolitik zuständigen italienischen Kommissarin Emma Bonino zusammenzufassen und eine unabhängige europäische Agentur für Verbraucherschutz voraussichtlich mit Sitz in Irland einzurichten.) Dr. Penning wurde zum Abteilungsleiter dieser GD XXIV ernannt und wird in Dublin de facto die Führung der Lebensmittelüberwachung in Europa übernehmen.
Für die Kontrolldienste der EU wurden 1997 insgesamt 200 Stellen ausgeschrieben, für die es etwa 2.000 (!) Bewerbungen gab. Darunter waren auch viele Lebensmittelchemiker, von denen etwa 20 - 30 zur Prüfung zugelassen wurden. Wichtig ist hierbei zu wissen, daß das Lebensmittelchemie-Staatsexamen als Voraussetzung für die Bewerbung anerkannt wurde. Dr. Penning betonte, daß er keine Berufsgruppe bevorzugt. Für ihn sei die persönliche Qualität eines Bewerbers maßgeblich. Dieser kann Lebensmittelchemiker, Pharmazeut, Veterinär, Biologe oder gar Jurist sein - in jedem Fall soll er in Lebensmittelrecht und Qualitätssicherung geschult werden. Ziel ist es, einen Auditor zu haben, der universell einsetzbar ist, um die Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelhersteller zu überprüfen.
Besonders wichtig ist Penning die interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen. Wenn auch von "Veterinärkontrolle" geredet wird, bedeutet dies nach seiner Auffassung nicht, daß sie von Veterinären geleitet werden muß. Die Bezeichnung hat laut Penning eher einen geschichtlichen Hintergrund: Als das Militär noch Pferde hatte, war der Veterinär für deren Gesundheit zuständig. Dies führte dazu, daß auch beim Auftreten von Koliken in der Mannschaft, die z. B. auf Lebensmittelvergiftungen zurückzuführen waren, der Veterinär gerufen wurde. Insofern waren die Veterinäre auch die ersten Lebensmittelinspektoren.
Dies kann allerdings nicht bis heute gelten. Mit der Kontrollrichtlinie 93/99 sei klar zum Ausdruck gekommen, daß eine interdisziplinäre Inspektion nötig ist. Bei Erkrankung eines Tieres im Schlachthof müsse selbstverständlich der Veterinär hinzugezogen werden, gehe es aber um Arzneimittelrückstände, sei der Chemiker gefragt. Nicht zuletzt der BSE-Skandal hat zu der Erkenntnis beigetragen, daß die verschiedensten Berufsgruppen zusammenarbeiten müssen. Deshalb hat Präsident Santer beschlossen, die Dienste aus Generaldirektion VI und Generaldirektion III in der Generaldirektion XXIV neu zusammenzuziehen. Daraus soll nun in Dublin ein interdisziplinärer Dienst entstehen.
Dr. Penning stellte seine Prämissen vor, unter denen künftig die Lebensmittelkontrolle stehen soll:
- Die Überwachungsrichtlinie dient der Harmonisierung des Binnenmarktes.
- Wir machen Kontrolle, um dem Verbraucher gute Lebensmittel zu liefern.
- Nicht mehr der Binnenmarkt, sondern die menschliche Gesundheit steht im Vordergrund.
- Bestimmte Aufgaben dürfen nicht nur einer Berufsgruppe überlassen werden.
Derzeit arbeiten zwar noch vorwiegend Veterinäre (etwa 90 % der Kontrolleure) auf dem Gebiet des präventativen Gesundheitsschutzes der EU. Wenn aber alle 200 Kontrolleure eingestellt sind, kann dann auch dem Täuschungsschutz mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Forderung des BLC zur Teilnahme an Inspektionen stimmte Dr. Penning ausdrücklich zu:
"Sie sind nicht nur Laborleute, sie sind auch Auditoren".
Erfreulich war auch seine Antwort auf Gundula Thomas Einladung zur nächsten Jahreshauptversammlung des BLC in Celle: Dr. Penning sagte spontan zu und will uns über seine Vorstellungen zur Lebensmittelüberwachung in Europa berichten.
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