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Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
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Nachrichten aus den Landesverbänden und Fachgruppen
Nordrhein-Westfalen
Herr Müller ist neuer LVL-Vorsitzender
Auf der Mitgliederversammlung am 02.12.1999 wurde Herr Müller als Vorsitzender, Herr Liebig und Herr Dr. Hackmann als stellvertretende Vorsitzende, Frau Rennebaum als Schriftführerin und Frau Karnath-Mitzinger als Schatzmeisterin gewählt. Die Kandidatinnen und Kandidaten wurden in einer Blockwahl einstimmig mit 4 Enthaltungen und ohne Gegenstimmen gewählt. Herr Meysen und Herr Matter wurden als Kassenprüfer wiedergewählt.
Herr Müller ist seit 1982 als lebensmittelchemischer Dezernent bei der Bezirksregierung Düsseldorf tätig.
Er tritt die Nachfolge für Frau Neuhaus an, die wegen ihrer neuen Aufgaben als stellvertretende BLC-Vorsitzende nicht mehr kandidierte. Der frisch gewählte Vorsitzende bedankte sich bei Frau Neuhaus und brachte zum Ausdruck, dass es nicht leicht sei, die Nachfolge für eine Vorsitzende anzutreten, die so hervorragende Arbeit geleistet hat. Er bedankte sich auch bei dem ebenfalls nicht mehr kandidierenden Schatzmeister, Herrn Henrichs, für die stets korrekt geführte Kasse.
Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung
Große Anfrage im nordrhein-westfälischen Landtag
Erst nach einem ganzen Jahr hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen im Februar 2000 die Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung beantwortet. Allerdings galt es auch für Umweltministerin Bärbel Höhn, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen bei der Landtagswahl im Mai, auf 7 Fragenkomplexe mit insgesamt 47 Einzelfragen zu reagieren. Die Antwort umfasst immerhin insgesamt 61 Seiten!
Die Fragen waren teilweise beeinflusst durch Gespräche und Kontakte, die der Landesverband NRW der Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst (LVL) mit der SPD-Fraktion im Landtag 1998 gehalten hatte.
Nun kann man von der Antwort auf eine Große Anfrage nicht erwarten, dass Missstände offen angesprochen werden, es sei denn, andere wären dafür verantwortlich. Die Antwort enthält dennoch einige bemerkenswerte Feststellungen, an die der LVL, und vielleicht auch andere Landesverbände, anknüpfen könnten.
Erfreulich ist, mit welch deutlichen Worten sich die Landesregierung in der Vorbemerkung und im Kapitel Lebensmittelüberwachung für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung als staatliche hoheitliche Aufgabe einsetzt:
"Doch gerade angesichts der immer wieder auftretenden Probleme und Skandale muss es ein Anliegen der Gesellschaft sein, die Schlagkraft der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung auch angesichts der Diskussion um den schlanken Staat und der Sparzwänge in den öffentlichen Haushalten zu erhalten,..."
Und gegen Privatisierungsvorschläge gerichtet:
"Die Lebensmittelüberwachung einschließlich der Lebensmitteluntersuchung ist eine dem gesundheitlichen Verbraucherschutz dienende klassische hoheitliche Aufgabe von besonderer Sensibilität und Bedeutung, die von Behörden mit eigenem Personal durchgeführt werden muss."
Der erste Fragenkomplex beschäftigt sich mit dem Lebensmittelrecht. Bei der Harmonisierung in der EU werden Ergänzungen im Bereich Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und Futtermittelzusatzstoffen sowie Kontaminanten in Lebensmitteln für erforderlich gehalten. Es wird festgestellt, dass Regelungen über gesundheitsbezogene Werbeaussagen bisher gänzlich fehlen. Die Aufhebung traditioneller Reinheitsgebote wird unter dem Gesichtspunkt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes als ein bedauerlicher Rückfall bezeichnet. Im Rahmen des Handelsklassenrechts wird der fehlende Spielraum für das Angebot sorten-, anbaubedingter oder regionaler Produktabweichungen als Fehlentwicklung kritisiert.
- Die Kontrollen durch das Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin werden als nicht ausreichend betrachtet. Es sollten verstärkt sogenannte Vorsorgekontrollen möglichst unangemeldet durchgeführt werden. "Werden dabei Defizite festgestellt, sollten in jedem Fall massive Bestrafungen die Folge sein."
- Die Kennzeichnung von Lebensmitteln als Hilfsmittel für die Kaufentscheidung muss nach Ansicht der Landes regierung verbessert werden. Die Zutatenliste sei hierzu nicht ausreichend.
- Die Harmonisierung des Zusatzstoffrechts wird als unzulänglich bezeichnet.
- Bei gentechnisch veränderten und anderen neuartigen Lebensmitteln gäbe es noch erhebliche Defizite beim Zulassungsverfahren und bei der Kennzeichnung.
- Die Landesregierung wird weiter darauf hinarbeiten, dass die Bestrahlung von Lebensmitteln generell untersagt wird.
- Hinsichtlich des Hygienerechts wird die Gefahr gesehen, dass insbesondere Handwerks- und Kleinstbetriebe wegen der zu einem großen Teil unbestimmten Vorschriften überfordert sein könnten. Hier wird derzeit noch ein Abstimmungsbedarf gesehen.
- Die Landesregierung hält Ergänzungen und Änderungen im europäischen und nationalen Lebensmittelrecht zugunsten des Verbraucherschutzes für dringend erforderlich. Sie spricht sich weiterhin für ein Verbot gentechnisch veränderter oder bestrahlter Lebensmittel aus.
- Folgende Bereiche, in denen Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf besteht, werden ausdrücklich angesprochen:
- Schaffung einer europäischen Rahmenrichtlinie für Lebensmittel mit Definitionen, die EU-weit für den gesamten Lebensmittelbereich gelten,
- Zusammenfassung der horizontalen und vertikalen Hygieneregelungen,
- weitere Höchstmengenregelungen für Tierarzneimittelrückstände,
- Verbot der Anwendung von antibiotischen Leistungsförderern im Tierfutter
- Wiedereinführung der traditionellen Reinheitsgebote für Lebensmittel
- weitere Regelungen für Kontaminanten in Lebensmitteln
- Ergänzung der Harmonisierung im Bereich der Pflanzenschutzmittel
- Regelungen für gesundheitsbezogene Werbung
- Weiterführung der Harmonisierung im Bereich der diätetischen Lebensmittel, z.B. Sportlernahrung, Diabetiker-Lebensmittel
- Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel
- Regelungen für Enzyme und
- die Zusammenfassung weinrechtlicher Vorschriften.
- Das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission weise vor allem in der Handhabung Defizite auf, die von der EU-Kommission abgestellt werden müssten.
- Beim Fragenkomplex Lebensmitteluntersuchung wird festgestellt,dass für einzelne Zusatzstoffe bundesweit Methoden, insbsondere zur Quantifizierung, fehlen. Als Beispiel wird u.a. Thaumatin genannt.
Es wird eingeräumt, dass nicht in jedem nordrhein-westfälischen Untersuchungsamt alle Techniken zur Untersuchung von Zusatzstoffen zur Verfügung stehen und dass auf einige Zusatzstoffe nicht bzw. nicht im ausreichenden Umfang untersucht wird. Als Gründe werden finanzielle, personelle und apparative Engpässe aufgeführt. Nicht nur im Bereich der Zusatzstoffe, sondern allgemein wird festgestellt, dass die kommunalen Untersuchungsämter weder die apparativen Möglichkeiten noch das notwendige Personal haben, um alle Untersuchungen in der wünschenswerten Breite und Tiefe durchzuführen. Eine Lösung hierfür sieht die Landesregierung in der Zusammenlegung der kommunalen Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämter. Darüber hinaus sei eine Schwerpunktbildung unumgänglich, wie sie in den staatlichen Untersuchungsämtern im Bereich der Rückstandsuntersuchung bereits seit längerer Zeit erfolgt sei. Auch von dem zur Zeit im Aufbau befindlichen landesweiten Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung (ILM) verspricht man sich eine deutliche Effizienzsteigerung.
- Bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln sieht die Landesregierung noch ungeklärte Gefahrenpotentiale. Die Untersuchungskapazitäten an den staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern Arnsberg, Detmold und Krefeld sowie dem Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Münster und für zusätzliche orientierende Untersuchungen am kommunalen Chemischen Untersuchungsinstitut in Duisburg werden allerdings zur Zeit für ausreichend gehalten.
- Im Bereich Handel und Direktvermarktung will sich die Landesregierung für EU-weite Nitrathöchstmengen für andere nitratreiche Gemüsesorten als Spinat und Kopfsalat (die schon geregelt sind), für Ochratoxin A-Regelungen und eine umfassende Bewertung der Mehrfachrückstände von Pflanzenschutzmitteln auf bzw. in Lebensmitteln und Berücksichtigung dieser Erkenntnisse bei der Festsetzung von Rückstandshöchstmengen einsetzen.
- Die straf- und bußgeldrechtlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts sollten für die Fälle verschärft werden, in denen in krimineller Bereicherungsabsicht vo allem gegen Bestimmungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verstoßen wird, aber auch bei Straftaten, bei denen Verfälschungen von Herkunftsbezeichnungen begangen werden.
Die vorstehenden Ausführungen können nur einen kleinen Abriss aus der gesamten Antwort darstellen. Die kommunalen Untersuchungämter bekommen ihre Probleme zwar dargestellt, werden jedoch letztlich damit alleingelassen. Neue Lösungsansätze sind bedauerlicherweise nicht in Sicht.
Es fehlen kommunale Hauptverwaltungsbeamte und Politiker, die sich für (nicht gegen) die Lebensmittelüberwachung und insbesondere die amtliche Lebensmitteluntersuchung einsetzen, aber vielleicht auch LebensmittelchemikerInnen, die gemeinsam "an einem Strang" ziehen - in die selbe Richtung!
Die vorhandenen Defizite bei der lebensmittelchemischen Kompetenz im Vollzug der Lebensmittelüberwachung werden nicht angesprochen. Die gesetzliche Grundlage mag vorhanden sein - allein das genügt jedoch nicht!
Annette Neuhaus, Detmold
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