Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
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CESI-Ausschuss "Verbraucherschutz, Gesundheit und Umwelt" tagt

ein Bericht von Maria Roth

Der Ausschuss "Verbraucherschutz, Gesundheit und Umwelt" der Europäischen Union Unabhängiger Gewerkschaften (CESI) hat sich auf seiner letzten Sitzung eingehend mit dem von der Europäischen Kommission kürzlich vorgelegten Weissbuch zur Lebensmittelsicherheit in Europa befasst. Begrüssenswert sei, so Ilse Schedl, Generalsekretärin der CESI, dass, wie der Ausschuss bereits mehrfach gefordert hatte, die Einrichtung einer unabhängigen europäischen Lebensmittelbehörde durch die Vorlage des Weissbuchs derart konkrete Formen angenommen habe. So soll die neue Behörde bereits im Jahre 2002 ihre Tätigkeit aufnehmen. Zu befürworten sei ausserdem der äusserst klare Ansatz der Kommission, der die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit hervorhebe.

Da diese Behörde im zukünftigen Krisenmanagement eine aktive Rolle spielen solle und da sich dessen Aufgaben langfristig nicht auf die Lebensmittelsicherheit beschränken lasse, sondern auch den Verbraucherschutz im weitesten Sinne umfassen müsse, könne sie nur am Ort des Geschehens, am Ort der Entscheidungen, nämlich in Brüssel angesiedelt werden. Anderen Bestrebungen, die v.a. auf wirtschaftlichen Erwägungen beruhen, müssten eine klare Absage erteilt werden.

Das ehrgeizige Aktionsprogramm mit insgesamt 80 Rechtssetzungsvorhaben wurde vom Ausschuss als umfassendes "Initiativwerk" gelobt, da es auch die Mitgliedsstaaten in die Pflicht nimmt und die durchgängige Umsetzung von EU-Recht anmahnt. Es mache keinen Sinn, so Ilse Schedl, ein europäische Regelwerk zu schaffen, dass entweder nicht umgesetzt werde, oder aber aufgrund fehlenden Personals oder dessen unzureichender Qualifikation national nicht ausgeführt werden könne. Zu kurz käme im Weissbuch daher auch der deutliche Hinweis auf das für eine sinnvolle Ueberwachung notwendige Personal: bereits 1993 wurde in der Lebensmittelüberwachungsrichtlinie vereinbart, dass die Mitgliedsstaaten ausreichende Kontrollen mit ausreichendem und qualifizierten Personal durchzuführen hätten. Bis heute fehle die dafür notwendige Konkretisierung wie z.B. Anforderungen an die Anzahl und die Qualität der Lebsnmittelüberwachung tätigen Personen, Anzahl der zu untersuchenden Proben pro Einwohner, Anzahl an Betriebskontrollen, Anforderungen an die Anzahl und Qualität der Laboratorien. Die Sparmassnahmen würden auch die Lebenmittelüberwachung nicht verschonen, sodass der Ueberwachungsstandard in den letzten Jahren gefallen sei. Diesen Trend gelte es umzukehren. Der Ausschuss wird die Umsetzung des Weissbuchs auch in Zukunft aufmerksam begleiten.

Der Ausschuss befasste sich anschliessend mit den Problemen bei der Umsetzung der Richtlinie zur Einrichtung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen, die die Kommunal-, Landwirtschafts- und Forstverwaltungen der Mitgliedsstaaten vor erhebliche Schwierigkeiten stellt. Es sei notwendig, bei der Durchführung dieser Richtlinie, deren Nichterfüllung mit der Einstellung der Zahlung von Strukturfördermitteln sanktioniert werde, mehr auf nationale Eigenarten Rücksicht zu nehmen.

Schliesslich bemängelte der Ausschuss die noch vorhandenen Probleme bei EU-weiten öffentlichen Ausschreibungen. Die Umweltverträglichkeit von Vorhaben sowie die Tarifgebundenheit des Antragsstellers würden bei Ausschreibungen auf europäischer Ebene immer noch unzureichend berücksichtigt. Der Ausschuss wird der Kommission einen entsprechenden Massnahmenkatalog vorstellen, damit diese Kriterien in Zukunft bei der Erteilung des Zuschlags gebührend berücksichtigt werden.


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