Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
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Stand: 1998

Vergiftungsgefahr für Kinder durch Lampenöle

Kleinkinder halten bunte und duftende Lampenöle oftmals für trinkbar. Die Zierlampen zu Dekorationszwecken sind meist aus durchsichtigem Glas, wodurch die Farbe und zusätzlich der Duft die Öle besonders attraktiv erscheinen lassen und so zum Verzehr verleiten.

Diese Lampenöle sind jedoch giftig und können schwere Lungenschäden, unter Umständen mit Todesfolge, hervorrufen. Schon geringste Mengen, z.B. ein Schluck, sowie bei Kleinkindern bereits das Saugen am Docht reichen aus, akute Vergiftungserscheinungen zu verursachen. Es kann unmittelbar zu Husten, Atemnot und Erbrechen kommen.

Selbst bei geringsten oder auch fehlenden Symptomen, muß das Kind in den vorgenannten Fällen sofort einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt werden. Unter keinen Umständen darf ein Erbrechen des Kindes ausgelöst werden.

Kein Risiko einer Vergiftung besteht bei klassischen Öllampen mit Pflanzenölen. Dennoch empfiehlt sich in Haushalten mit Kleinkindern auch hier größte Sorgfalt, da die heißen Planzenöle schwere Verbrennungen verursachen können.

Somit ist allen Eltern von Kleinkindern zu raten, beim Gebrauch von Öllampen sicherzustellen, daß ihre Kinder die Lampen nicht erreichen können. Angesichts vieler Unfälle gilt es, Vorsorgemaßnahmen gesetzlich zu verankern. Nachfüllbehälter von Lampenölen müssen bereits kindergesicherte Verschlüsse aufweisen und Warnhinweise tragen. Eine Richtlinie der Europäischen Union regelt nun die Einschränkung der Inverkehrbringung und Verwendung von Lampenölen mit Farb- und Duftstoffen: Ab dem 31. Dezember 1998 ist der Verkauf von bunten und duftenden Lampenölen in kleinen Flaschen verboten. Demnach enthalten Verpackungen unter 15 Litern dann nur noch Lampenöl ohne Farb- und Duftzusätze.


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