Lebensmittelbestrahlung: noch ein Thema?VerbreitungDie Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen wird derzeit in ca. 40 Ländern zum Zwecke der Konservierung von Lebensmitteln und der Verringerung von lebensmittelbedingten Infektionen angewendet; hinzu kommt vor allem in den USA die Insektenbekämpfung bei Obst zur Erfüllung der Quarantänevorschrif-ten. Im Bereich der Europäischen Union findet eine nennenswerte kommerzielle Lebensmittelbestrahlung in Belgien, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden statt. Zulassungen für bestimmte Produkte gibt es auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU. In allen Mitgliedsstaaten ist die Bestrahlung von getrockneten aro-matischen Kräutern und Gewürzen bis zu einer absorbierten Gesamtdosis von 10 Kilogray (kGy) erlaubt. Eingesetzte StrahlenartenGrundsätzlich unterscheidet man zwei Strahlenarten: Teilchenstrahlen (energiereiche Teilchen)
Alphastrahlen (positiv geladene Heliumkerne) gehören ebenfalls zu den Teilchenstrahlen. Sie sind zwar sehr energiereich, scheiden aber wegen ihrer geringen Reichweite für eine technische Nutzung aus. Photonenstrahlen (elektromagnetische Wellen, energiereiches, sehr kurzwelliges Licht)
Beide Strahlenarten haben ein ähnliches Wirkungsmuster; sie lösen im bestrahlten Gut die Bildung von Sekundärelektronen und elektrisch geladenen Teilchen (Ionen) aus. Man nennt sie deshalb ionisierende Strahlen. Eine Bezeichnung als "radioaktive" Strahlen ist falsch. "Radioaktiv" sind die Stoffe, die ionisierende Strahlen als Folge des Kernzerfalls aussenden. Strahlenquellen: Radioaktive Isotope (Radionuklide):
Maschinen, die nur im Betrieb eine Strahlenquelle sind:
Die Beschränkung auf 10 MeV bzw. 5 MeV erfolgte, um bei der Behandlung von Lebensmitteln mit Sicherheit die Erzeugung "induzierter Radioaktivität" auszuschalten. Ein paar wichtige Unterschiede:Strahlenarten:
Strahlenquellen:
Maßeinheiten und Definitionen in Kürze:Energie der Strahlung:
Dosis (Maß für die vom Gut absorbierte Strahlenenergie)
Dosisleistung: (Maßeinheit für die Leistung einer Anlage)
Die Dosisleistung einer Elektronenanlage ist bei geringerer Eindringtiefe erheblich höher als die einer Gammaanlage. Was die Elektronenanlage in wenigen Sekunden schafft, hat die Gammaanlage erst in mehreren Stunden erledigt. Wirkungsbereiche
Toxikologische Sicherheit bestrahlter LebensmittelBereits 1980 stellte das international besetzte gemeinsame Expertenkomitee JECFI der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Welternährungsorganisation (FAO) und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) nach jahrzehntelanger Forschung auf diesem Gebiet fest, daß die ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln bis zu einer "mittleren absorbierten Maximaldosis" von 10 kGy
Diese Auffassung wurde bestätigt
Bisher konnten in keiner wissenschaftlichen Studie, die an Versuchstieren unter realistischen Bedingungen (ausgeglichene Diät, Verwendung von Strahlendosen im Bereich bis 10 kGy, u.a.) durchgeführt wurde, Schadwirkungen durch bestrahlte Lebensmittel nachgewiesen werden. Entwicklung der Rechtslage in DeutschlandIn der BR Deutschland war die Bestrahlung von Lebensmitteln bis Ende 2000 nicht erlaubt. In der ehemaligen DDR durften hingegen einige Lebensmittel (Zwiebeln, Gewürze, Enzymlösungen und Hühnerschlachtkörper) mit ionisierenden Strahlen behandelt werden. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3.10.1990 wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.10.1992 eingeräumt, während der diese Praxis ausnahmsweise beibehalten werden durfte. Das Inverkehrbringen bestrahlter Lebensmittel war allerdings auf das Gebiet der ehemaligen DDR beschränkt. Danach war die Bestrahlung auch dort verboten. Als Strahlenquellen sind zugelassen:
Neben der Bestrahlung darf keine chemische Behandlung erfolgen, die dem gleichen Zwecke dient. Die Bestrahlung ist kenntlich zu machen durch die Angabe "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt". Lage in der Europäischen UnionIn den einzelnen EU-Ländern existieren sehr unterschiedliche Regelungen zum Thema Lebensmittelbestrahlung. Aus diesem Grunde wurde eine gemeinsame Vorschrift im Rahmen der Harmonisierung des Lebensmittelrechts in der EU angestrebt. Mit den Richtlinien 1999/2 und 3 vom 22.02.1999 "zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile" wurde die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen bis zu einer Gesamtdosis von 10 kGy EU-weit vorläufig zugelassen.
Die Bestrahlung ist kenntlich zu machen ("bestrahlt", "mit ionisierenden Strahlen behandelt" ).
Bis spätestens zum Anfang 2001 sollte die Kommission einen Vorschlag zur Erweiterung dieser Positivliste unterbreiten; hierzu kam es bisher aber nicht, vor allem wegen der Weigerung aus Deutschland.
Bis zum Inkrafttreten dieser erweiterten Liste können die nationalen Regelungen (Zulassungen und Verbote) aufrecht erhalten bleiben. Die Europäische Kommission hat mehrfach Vorschläge für das weitere Vorgehen zur Aufstellung einer abschließenden "Positivliste" der erlaubten Bestrahlungen gemacht. Dazu gehörte auch der Aufruf zu einer erneuten, umfassenden Diskussion, in die alle interessierten Kreise einbezogen werden sollten. Hierzu ist es bisher nicht gekommen, weder in Deutschland noch im Rahmen der EU. Verzeichnis der in den Mitgliedsstaaten zur Behandlung mit ionisierenden Strahlen zugelassenen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten (2006/C 112/05)
Kontrolle und Nachweis bestrahlter LebensmittelMöglichkeiten der Kontrolle
In die Lebensmittelüberwachung eingeführte Analysenmethoden
Die oben genannten Analysenverfahren sind Bestandteil der "Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach §64 des Lebensmittel- Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Zuverlässige Nachweismethoden
Mit den vorhandenen Nachweismethoden ist die amtliche Überwachung heute in der Lage, den Verkehr mit Lebensmitteln routinemäßig hinsichtlich einer Behandlung mit ionisierenden Strahlen zu kontrollieren. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe und das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Hamm ebenso wie die Untersuchungsämter in den anderen Bundesländern verfügen über die notwendige Ausstattung, Lebensmittel in der Routine mittels ESR-Spektrometrie GC-MS, Thermolumineszenz und PSL auf eine Bestrahlung hin zu untersuchen und arbeiten an der Methodenoptimierung auf nationaler und internationaler Ebene in den entsprechenden Gremien mit. Lebensmittelbestrahlung - noch ein Thema? Nach Angaben von Betreibern für die Lebensmittelbestrahlung zugelassener Anlagen spielt die Bestrahlung von Lebensmitteln für den deutschen Markt praktisch keine Rolle. Dafür ist die Akzeptanz dieses Verfahrens beim Verbraucher zu gering. Aus den Jahresberichten der amtlichen Untersuchungseinrichtungen geht hervor, dass kaum bestrahlte Lebensmittel im Handel sind, die nicht kenntlich gemacht sind. Dennoch sind die wenigen Bestrahlungsanlagen gut ausgelastet. Sie behandeln vor allem Medizinalartikel, wie z.B. künstliche Herzklappen und Gelenke, Verbrauchsgegenstände für medizinische und mikrobiologische Laboratorien, Bauteile für sterile Behälter empfindlicher Lebensmittel (Sprühsahneflaschen), Kunststoffe für besondere Anforderungen, Leitungen für Fußbodenheizungen, Rohre für Gas-Pipelines, Elektrokabel u.v.a. mehr. Aber das ist ein ganz anderes Thema. Rainer Brockmann, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe CVUA OWL |
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