Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
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Bielefelder Resolution des BLC 
zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für Lebensmittelchemiker/-innen

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V. am 5. Oktober 1996 erklären der Bundesvorstand sowie die Vertreter der angeschlossenen Landesverbände von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen folgendes: 

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat am 17./18. November 1994 eine Musterverordnung zur Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemikern verabschiedet und den Bundesländern die einheitliche Übernahme der Inhalte in entsprechende Landesverordnungen empfohlen. Dies war ein wichtiger Schritt für die Zukunft unseres Berufes, zur Gewährleistung einer anspruchsvollen und bundeseinheitlichen Ausbildung und letztlich auch für den Verbraucherschutz. 

Aufgrund erheblich gestiegener Studentenzahlen im Studiengang Lebensmittelchemie an deutschen Universitäten stehen verschiedene Bundesländer vor dem Problem, in ausreichender Zahl Ausbildungsplätze in der amtlichen Lebensmittelüberwachung bereitzustellen. Einige Bundesländer wollen dieses Problem dadurch lösen, daß sie von der fachlich bisher absolut bewährten Verfahrensweise der anerkannten Muster- Ausbildungs- und Prüfungsordnung abweichen. 

Besonders prekär scheint die Situation im Freistaat Bayern. Der Entwurf der dortigen Landesverordnung sieht demnach den berufsqualifizierenden Abschluß für Lebensmittelchemiker bereits nach neunsemestrigem Universitätsstudium und Verleihung eines Diploms vor. Das einjährige Praktikum an den Landesuntersuchungsämtern soll entfallen und in minimalem Umfang durch Seminare im Rahmen der Universitätsausbildung ersetzt werden. 

Der Vorstand des BLC und die Vertreter seiner angeschlossenen Landesverbände beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge. 

Wir sehen das einheitlich hohe Niveau der Ausbildung des Lebensmittelchemikers in Deutschland stark gefährdet. Einem Berufsbild mit Vorbildfunktion auf europäischer Ebene im Rahmen des Verbraucherschutzes droht die Zersplitterung.  

Die geplante umfassende Vorverlagerung der Ausbildungsinhalte des Praktikumsjahres, d.h. die Koppelung von Analytik und gutachterlicher Umsetzung der Ergebnisse, ist an der Hochschule nach unserer Meinung nicht durchführbar. Dort fehlt das Personal für eine praxisbezogene und am Verbraucherschutz orientierte Ausbildung. Eine die Praxis begleitende und damit praxisorientierte Ausbildung ist nicht durch theoretische Ausbildungsmodelle ersetzbar. 

Die Ausbildung zum Lebensmittelchemiker und das Berufsbild selbst sind gekennzeichnet durch eine multidisziplinäre, naturwissenschaftliche Basis, verknüpft mit einem breit gefächerten, sich ständig wandelnden Gesetzes- und Verordnungswerk (Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht etc.). Dies ist typisch für den Lebensmittelchemikerberuf. 

Für die relativ geringe Zahl an auszubildenden und ausgebildeten Berufsvertretern ist die Einheitlichkeit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung deshalb von fundamentaler Bedeutung. 

Nach einem Beschluß des ALÜ auf seiner Sitzung vom 6./7. September 1995 in Potsdam behalten sich Bundesländer vor, erworbene Abschlüsse nicht anzuerkennen, wenn die berufspraktische Ausbildung von Lebensmittelchemiestudenten zeitlich oder inhaltlich deutlich von den Festlegungen der bundeseinheitlich anerkannten Musterausbildungs- und Prüfungsordnung abweicht. 

Alleingänge einzelner Bundesländer gefährden demnach den universellen Einsatz der Absolventen in Deutschland. Diese Gefahr sieht offensichtlich auch die Bundesregierung. Auf eine entsprechende Bundestagsanfrage antwortete die parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Frau Dr. Bergmann-Pohl, mit Schreiben vom 11. April 1996 u. a.: 

Die Bundesregierung erwartet, daß die Ausbildungsinhalte der von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Musterausbildungs- und Prüfungsordnung in den Ausbildungsverordnungen der Bundesländer berücksichtigt werden, damit sich spätere Probleme der gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse von Lebensmittelchemikern und Lebensmittelchemikerinnen wegen eines unterschiedlichen Niveaus der Ausbildung nicht ergeben.  

Wir fordern deshalb die Vertretungen aller Bundesländer auf, den Beschluß der Gesundheitsministerkonferenz vom 17./18. November 1994 geschlossen und einheitlich umzusetzen.   

Wir fordern, die Musterausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker/-innen in allen Punkten bei der Erarbeitung der entsprechenden Landesverordnungen einzuhalten, damit die bundesweite Anerkennung des Berufsabschlusses gewährleistet wird.  

Gundula Thomas 
Vorsitzende des Bundesverbandes 
der  Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V. 


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