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Kosmetik-Verordnung in Kraft

Seit dem 1. Juli sind alle Kosmetika besser beschriftet

Seit dem 1. Juli ist die Suche nach Ursachen von Hautallergien leichter geworden. Europaweit sind nur noch Kosmetika zum Verkauf zugelassen, bei denen die Inhaltsstoffe vollständig angegeben sind. Nach Auffassung der Ärzteschaft ist die neue Verordnung ein großer Fortschritt für Ärzte und Patienten, da bisher die Hersteller nur unvollständige Angaben auf den Packungen von Kosmetika machten. Biologische Inhaltsstoffe sind oft erwähnt worden dagegen darin enthaltene Konservierungsstoffe selten. Seit dem ersten Juli sind die INCI-Bezeichnungen verbindlich vorgeschrieben. Die Buchstaben stehen für "International Nomenclature of Cosmetic Ingredients".

Alle Allergiker können mit Hilfe der INCI-Liste leichter Kosmetika aussuchen, die ihr Allergen nicht enthalten. Die Bezeichnungen sind Europaweit identisch. Allerdings sprechen Ärzte und die Kosmetikindustrie nicht die gleiche Sprache: Allergiepässe werden auf deutsch ausgestellt, die Industrie aber zeichnet die Produkte in englisch und lateinisch aus. Der Verbraucher muss dann z.B. wissen, dass Lanolin Wollwachs-Alkohol ist und Petrolatum Vaseline bezeichnet.

Aufgelistet sind die Inhaltsstoffe künftig in mengenmäßiger Reihenfolge. Nach der neuen EU-Richtlinie müssen die Hersteller zudem den Verwendungszweck und Warnhinweise auf eventuelle Nebenwirkungen auf die Verpackung drucken. Mindestens 3600 Substanzen können Kontaktallergien auslösen. In der Haut gibt es immunkompetente Zellen. Wenn eine Allergie erworben worden ist, erkennen dies die Zellen und kämpfen bei Kontakt gegen den entsprechenden Stoff an. Diese rufen zumeist Entzündungen hervor, wie juckende Hautrötungen und auch Bläschenbildung. Wird ein weiterer Kontakt mit dem Allergen vermieden, klingen die Entzündungen nach einigen Tagen meist von alleine ab. Bei gesunder Haut können Fremdkörper wie Pilze, Bakterien oder Viren nicht tief genug eindringen, um eine Allergie auszulösen, auch Inhaltsstoffe von Kosmetika nicht. Übermäßiges Waschen, egal mit Seife oder Syndets entfettet die Haut und zerstört damit deren Schutzmantel und ermöglicht den Weg für Störungen.

Wenig hilfreich ist die neue Regelung für alle, die auf Duftstoffe reagieren. Sie tauchen weiterhin nur als "Parfum", "Fragance", "Aroma" oder "Flavour" auf der Packung auf. Eine genauere Bezeichnung ist unmöglich, denn ein Parfum enthält 100-200 Duftstoffe,- in Kosmetikcremes sind es 20-30.

Duftallergien sind nach Angaben der Ärzte schwer zu diagnostizieren. Wer glaubt, eine Duftallergie zu haben, dem hilft aber erstmals ein kleiner Test: dafür wird ein Probetröpfchen oder -klecks auf die zarte Haut in der Ellenbeuge aufgetragen. Bei einer Rötung sollte vom Kauf des Kosmetikums abstand genommen werden.

Alte Döschen und Fläschchen ohne Volldeklaration dürfen jetzt übrigens nicht mehr in den Regalen stehen: die Übergangsfrist für alte Packungen war schon am 30. Juni abgelaufen.

Der Industrieverband für Körperpflege- und Waschmittel ( IKW ) gab eine Informationsschrift heraus. Diesen kostenlosen Ratgeber "Kosmetika- Inhaltsstoffe- Funktionen" kann man beim IKW, Karlstr.21, 60329 Frankfurt, bestellen.

Dr. Knut Werkmeister


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