Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
im öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
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BLC fordert Erhalt des hohen Qualifikationsniveaus für Lebensmittelchemiker in der amtlichen Lebensmittelkontrolle
Oktober 2008

Für eine sach- und fachgerechte Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle ist eine den Aufgaben entsprechende Aus- und Fortbildung des Kontrollpersonals erforderlich. Die Anforderungen an die Qualifikation des Kontrollpersonals, das amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts durchführt, sind in der europäischen Kontrollverordnung VO (EG) Nr. 882/2004 detailliert aufgeführt. Die Behörden sind verpflichtet, nur entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen.

Die Ausbildung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern ist bereits heute speziell auf die Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle ausgerichtet. Damit der staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker auch künftig den Qualifikationsanforderungen umfassend entspricht und seine speziellen Fachkenntnisse und Fertigkeiten zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren und Täuschung einsetzen kann, ist es erforderlich, dass:

  1. die universitäre und sich anschließende berufspraktische Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in auf der Basis der von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Musterausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker mit den europäischen Vorgaben für Kontrollpersonal abgeglichen und laufend fortentwickelt wird
  2. die Musterausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker bei der Erarbeitung entsprechender Landesverordnungen durch alle Bundesländer eingehalten und damit die bundesweite Anerkennung des Berufsabschlusses gewährleistet wird
  3. die Staatsprüfung für Lebensmittelchemiker und damit der Abschluss "staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" unabhängig von der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen als berufsqualifizierender Abschluss für die Überwachung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts bundesrechtlich verankert wird
  4. für Lebensmittelchemiker der amtlichen Lebensmittelkontrolle im Sinne des Erhalts und der Weiterentwicklung des Kenntnisstands eine Fortbildungsverpflichtung mit Nachweispflicht bundsrechtlich festgeschrieben wird; für die Nachweispflicht der Fortbildung für Lebensmittelchemiker der amtlichen Lebensmittelkontrolle kann das von der GDCh/LChG etablierte Zertifizierungsverfahren Anwendung finden.

Der BLC wird sich bei den Entscheidungsträgern auf Bundesebene und in den Bundesländern für die Umsetzung der Forderungen einsetzen.


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