Bundesverband der
Lebensmittelchemiker/-innen
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Neufassung der europäischen Lebensmittelhygienevorschriften

Anhörung im Europäischen Parlament

EU-Parlament Link zur Download Seite der Anhörung

Am 6. Februar 2001 ist der BLC einer Einladung von Dr. Horst Schnellhardt (MdEP) zu einer Anhörung über die Neufassung der europäischen Lebensmittelhygienevorschriften im Europäischen Parlament in Brüssel gefolgt. Grundlage waren die Vorschläge der Kommission vom 14.07.2000 (KOM (2000)438) für vier Verordnungen zur Lebensmittelhygiene einschließlich Verfahrensvorschriften und tierseuchenrechtlichen Regelungen (vgl. Heft 2/00, S. 7).

Das Programm umfasste nach der Begrüßung durch Dr. Schnellhardt und einer Einleitung von Willem Daelman, einem Kommissionsvertreter der DG SANCO, insgesamt 9 Statements von je 5 Minuten, mit denen verschiedene europäische Berufs-, Interessen- und Wirtschaftsverbände sowie zwei Unternehmensvertreter ihre Standpunkte darstellen konnten. Geteilt wurde der Ablauf durch zwei Diskussionsrunden und einen Redebeitrag von Kommissar Byrne; im Anschluss daran konnten Fragen an Kommissar Byrne gerichtet werden.

Offenbar sind solche Anhörungen im Parlament im Rahmen der EU-Rechtsetzung nicht unbedingt üblich. Jedenfalls wurde die Initiative von Dr. Schnellhardt zu dieser Veranstaltung von vielen Seiten ausdrücklich begrüßt. Es waren zahlreiche Interessenvertreter aus ganz Europa der Einladung gefolgt. Die sprachliche Verständigung wurde durch eine bewunderungswürdige Simultanübersetzung in die verschiedenen europäischen Sprachen ermöglicht.

In seiner Einführung hob Daelman die vorrangige Verantwortung der Unternehmen für die Lebensmittelsicherheit hervor. Im Hinblick auf kleine Unternehmen wies er auf die Bedeutung der Einhaltung einer guten Basishygiene hin, die für diese Betriebe entscheidender sei als CCPs, die dort möglicherweise gar nicht immer nötig seien.

Die Kommission habe erkannt, dass es Überschneidungen mit der zwischenzeitlich vorgeschlagenen Grundlagenverordnung gebe, die es noch auszuräumen gelte. Außerdem würden zur Zeit von der Kommission mikrobiologische und Temperatur-Kriterien erarbeitet und man hoffe, damit rechtzeitig fertig zu werden. (Die bisher vorgeschlagenen Übergangsvorschriften sehen vor, dass bereits festgeschriebene Kriterien zunächst weiter gelten sollen.) Für die Vereinigung europäischer Tierärzte (FVE) sprach Dr. Tobias Held, praktischer Tierarzt aus dem Allgäu. Sein Beitrag war stark berufspolitisch geprägt. Tierärzten sei "aufgrund ihrer Ausbildung und Fachkompetenz die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel tierischen Ursprungs zu eigen".
Er forderte die Aufnahme von Vorschriften zur Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes in die Primärproduktion in Person der herdenbetreuenden Tierärzte und kritisierte scharf die reduzierte Einbindung amtlicher Tierärzte in die Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Der Verordnungstext sei an vielen Stellen unklar und unbestimmt, unverbindlich und diffus. Die Überwachungsorgane müssten in die Lage versetzt werden, Verstöße auch über Landes- und EU-Grenzen hinweg verfolgen zu können. Abschließend regte Held an, die Subventionspraktiken der EU im Agrarbereich zu ändern und an neue Tatbestände, wie Lebensmittelsicherheit, Tier- und Artenschutz, zu knüpfen.

Im Anschluss daran trug Kollegin Helma Haffke den Standpunkt der EWFC, European Working Community for Food-Inspektion and Consumer Protection, vor, der weitgehend der Auffassung des BLC entspricht.

Nach einer kurzen Vorstellung ihres Verbandes begrüßte sie zunächst die Absicht zur Zusammenführung und Vereinfachung der bestehenden Hygienevorschriften. Sie machte allerdings Bedenken gegenüber der Rechtsform einer Verordnung geltend. Für nationale Gegebenheiten und Notwendigkeiten bliebe dabei kein Spielraum.

Sie kritisierte, dass die allgemeine Hygieneverordnung und die vertikale Verordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs noch immer verschiedenen Prinzipien folgten. Während man einerseits auf die Eigenverantwortung der Wirtschaft setze und dieser einen großen Spielraum lasse, enge man im vertikalen Bereich immer noch durch eine Vielzahl von Detailregelungen ein.

Die neue Verpflichtung zu einer angemessenen Dokumentation und der Hinweis auf die notwendige Flexibilität hinsichtlich kleinerer Unternehmen wurden ausdrücklich begrüßt.

In einer längeren Ausführung machte sie deutlich, dass die Vorschriften für die Primärproduktion zusammengefaßt werden könnten und dass eine Differenzierung in Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft dort entbehrlich ist.

Sie mahnte an, die Definitionen sorgfältig zu überarbeiten, mit bereits bestehenden Definitionen aus anderen Rechtsvorschriften abzugleichen und grundlegende Begriffe nur einmal, in einer allgemeinen Vorschrift, zu definieren. Begriffe, die auf den Geltungsbereich einer Verordnung Einfluss haben, dürften nicht in einem Anhang definiert werden, der im vereinfachten Verfahren des Ständigen Ausschusses geändert werden könne. Darüber hinaus wies sie auf weitere Überschneidungen mit dem inzwischen vorgelegten Vorschlag für eine Basis-Verordnung zum Lebensmittelrecht hin.

Zum Abschluss erinnerte sie an Art. 2 der Richtlinie 93/99 über zusätzliche Maßnahmen, der die verschiedenen Fachdisziplinen für die Überwachungstätigkeit benennt. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise forderte sie die Einbeziehung aller Fachkompetenzen, nur so könne dem Verbraucher ein größt mögliches Maß an Lebensmittelsicherheit geboten werden.

Lebensmittelchemikerin Beate Kettlitz, die für den europäischen Verbraucherverband BEUC tätig ist, trug die Auffassung ihres Verbandes vor. BEUC bevorzugt eindeutig die Rechtsform einer Verordnung gegenüber der einer Richtlinie. Kettlitz forderte, eine HACCP-Verpflichtung auch für die Primärproduktion unter Einbeziehung der Futtermittelhersteller einzuführen. Es dürfe keine Ausnahmen geben, wohl aber Flexibilität. Sie zeigte sich verwundert, dass an einigen Stellen Qualitätsstandards eingebracht würden (ausgeschmolzene Tierfette und Grieben), obwohl dies nicht das Ziel der Hygienevorschriften sei.

Amtliche Kontrollen seien noch nicht in ausreichendem Maße angesprochen worden und sie forderte Aussagen zur Ausbildung/Fortbildung von HACCP-Mitarbeitern genauso wie für Kontrollpersonen. Von besonderer Bedeutung seien für die europäischen Verbraucher die Zulassung bzw. Registrierung von Betrieben sowie die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten. Mikrobiologische Kriterien und Temperaturanforderungen seien unverzichtbar und die Anforderungen an die Personalhygiene seien nicht ausführlich genug.

Es soll und kann hier nicht auf alle Redebeiträge eingegangen werden. Sie sind im Internet (hoffentlich auch noch nach Erscheinen des Heftes) nachlesbar unter: http://www.eutop.de/fh. Viele Redner sprachen sich für die Rechtsform der Verordnung aus. Häufig wurde auf die Probleme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung und insbesondere auch mit der geforderten Dokumentation hingewiesen und diese verschärften Anforderungen abgelehnt. Von anderen wurden aber gerade diese angemahnt. Ein Vertreter des italienischen Gesundheitsministeriums bedauerte, dass man nicht zunächst die Umsetzung und Wirksamkeit der Hygiene-Richtlinie 93/43/EWG überprüft habe, bevor die Überarbeitung in Angriff genommen wurde.

Kommissar David Byrne bedankte sich ausdrücklich bei Dr. Schnellhardt für die Organisation der Anhörung, die es den vielen betroffenen Interessengruppen ermögliche, ihre Sicht darzustellen: Die Verbraucher, zu denen schließlich alle Anwesenden gehörten, die Landwirtschaft, die Lebensmittelhersteller und der Handel genauso wie die Überwachungsbehörden und bestimmte Berufsorganisationen, wie Lebensmittelhygieniker, Mikrobiologen, Lebensmittelchemiker und Tierärzte. Byrne erinnerte an drei Kernprinzipien des Weißbuches zur Lebensmittelsicherheit:

  • Die Primärverantwortung der Unternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte,
  • der ganzheitliche Ansatz "from farm to fork" und schließlich
  • die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel.

Detailvorschriften hält er vielfach für unverzichtbar; sicherlich seien aber noch Verbesserungen möglich und die Kommission sei offen für eine Diskussion im Parlament. Flexibilität sei wichtig, sie dürfe allerdings die Sicherheit nicht gefährden. Er ist sich sicher, dass die noch bestehenden Befürchtungen der kleinen und mittleren Unternehmen ausgeräumt werden können. Die Überlappung von Vorschriften, zum Beispiel bei Definitionen und zur Marktrücknahme, müssten vermieden werden. Es müsse Kohärenz hergestellt werden und die Kommission werde im Laufe des Jahres weitere Vorschläge vorlegen.

Byrne kündigte an, dass Berufsverbände in dem neuen System eine wesentliche Rolle spielen würden, insbesondere bei der Einführung von Leitlinien für eine gute Praxis. Diese sollten Leitlinien zur Einhaltung der Hygienevorschriften sowie zur Einbeziehung von HACCP-Prinzipien beinhalten. Sie sollen von Organisationen der Wirtschaft zusammen mit anderen interessierten Gruppen wie den zuständigen Behörden und Verbrauchern entwickelt werden. Auch wenn diese Leitlinien keine Rechtskraft hätten, dürfe der Wert dieser Leitlinien nicht unterschätzt werden. Häufig könnten Leitlinien - besser als Gesetze - den Handelnden erklären, was gemeint sei.

Byrne zeigte sich erfreut über die sehr engagierten und konstruktiven Beiträge von interessierten Gruppen zu den Aktivitäten der Kommission auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene. Viele Reaktionen seien grundsätzlich positiv gewesen. Einige Kommentare verlangten nach weiteren Verbesserungen. Er sei jedoch überzeugt, dass im Laufe der weiteren Entwicklung noch Raum dafür sein wird.

Im Rahmen der Aussprache mit Kommissar Byrne kündigte dieser an, dass zukünftig eventuell auch mandatorische Kontrollen durch das Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin geplant seien. Ein Mitglied des Parlaments schlug die Gründung eines parlamentarischen Ausschusses für Lebensmittelsicherheit vor. Byrne wies darauf hin, dass dies eine eigene Angelegenheit des Parlaments sei, er aber eine positive Einstellung dazu habe.

Im Namen des BLC wurden Kommissar Byrne zwei Fragen gestellt:

  1. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft aus Drittländern in die Gemeinschaft finden systematische Kontrollen statt und die Ursprungsbetriebe werden sogar von der Gemeinschaft kontrolliert und zugelassen.
    Bei anderen Lebensmitteln gibt es eine solche systematische Kontrolle nicht mit der Folge, dass große Mengen nicht rechtskonformer Lebensmittel in die EU gelangen können. Es fehlen bereits die rechtlichen Grundlagen, um die Einfuhr zu verhindern und die Lebensmittelüberwachung kann nur "hinter her laufen" und die Verbraucher nur unzureichend schützen.

    Plant die Kommission in dieser Hinsicht Verbesserungen?

  2. Das Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) in Dublin legt ein Schwer- bzw. Übergewicht auf Kontrollen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft. Das mag historische Gründe haben; das Amt war früher ein reines Veterinäramt, und es hängt vermutlich auch mit der derzeitigen Personalstruktur zusammen.
    Es gibt aber bei anderen Lebensmitteln, die mengenmäßig sogar überwiegen, ebenso Probleme von erheblicher Brisanz und gesundheitlicher Relevanz, Stichwort: Mycotoxine.

    Plant die Kommission die Kontrollen auf diesen anderen Gebieten zu verstärken und falls ja, wird das LVA die Ergebnisse in den Mitgliedstaaten mit den zuständigen Mitarbeitern der Überwachung auf breiter Ebene diskutieren, um Verbesserungen zu erreichen?

Diese Fragen sind von Kommissar Byrne leider nur äußerst unzureichend beantwortet worden. Lediglich im Hinblick auf das Mycotoxin-Problem gab er zu, dass man dieses bisher offenbar unterschätzt habe und dass Überprüfungen geplant seien. Immerhin konnte der BLC zumindest auf bestehende Defizite hinweisen. Aus der Diskussion wurde deutlich, dass die Sorgen um die Kontrolle von Drittlandseinfuhren von vielen Seiten geteilt werden.

Der äußerst interessante Nachmittag im Europäischen Parlament wurde nur durch eine Feststellung ein wenig getrübt: Die vorderen Reihen, reserviert für Mitglieder des Parlaments und andere offizielle Gäste, waren leider nur sehr lückenhaft besetzt. Dabei wäre die Veranstaltung für Abgeordnete sicher eine gute Gelegenheit gewesen, sich in komprimierter Form über die Auffassungen der betroffenen Kreise zur anstehenden Rechtsetzung ein Bild zu machen.

Annette Neuhaus, Detmold


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